Kaution, Rückzahlung & Verzinsung nach Auszug

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin 2012 im Sommer aus meiner Wohnung in einer deutschen Uni-Großstadt nach einer ordentlichen Kündigung ausgezogen. Die Wohnung wurde ordentlich, wie mit dem Vermieter vereinbart, übergeben.

    Die Kaution (3 MKM) hatte der Vermieter einbehalten mit der Begründung der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012. Ausbezahlt sollte die Kaution 2013 werden, sobald die Nebenkostenabrechnung für 2012 Vorlag. Da ich nicht auf die Kaution angewiesen war, hatte ich das 2012 so hingenommen.

    2013 hat sich der Vermieter extrem lange Zeit für die Nebenkostenabrechnung gelassen, im Vergleich zu vorhergehenden Jahren. Der Vermieter wurde von mir sowie anderen, mittlerweile ausgezogenen Parteien mehrfach telefonisch nach der Abrechnung und der Kaution gefragt. Die Anruferei und Nachfragerei aller Parteien ist ihm wohl ziemlich auf die Nerven gegangen und mit jeder Anfrage wurde er immer unfreundlicher. Alle Betroffenen liefen aber wie immer nur dem eigenen Geld hinterher.
    Schließlich lag die Abrechnung im Frühjahr 2013 vor, die Kaution wurde jedoch immer noch nicht rückerstattet. Weitere Anrufe folgten. Der Vermieter nun: dass er bis zu 1. Jahr nach Auszug Zeit habe die Kaution zurückzuzahlen.

    Mittlerweile war in diesem Sommer über 1 Jahr vergangen, meine Kaution aber immer noch nicht auf meinem Konto. Daraufhin wurde von mir schriftlich eine 2.-wöchige Frist gesetzt mit der Bitte die Kaution rückzuerstatten, da ich ansonsten rechtliche Schritte einleiten würden.

    Glücklicherweise habe ich die Kaution seit wenigen Tagen wieder auf meinem Konto. Leider hat der Vermieter die Kaution weder verzinst (auch wenn es nur Peanuts wären) noch habe ich einen Nachweis von Ihm, wie er das Geld, als es in seinem Besitz war, angelegt/verwaltet wurde. In § 551 BGB (besonders Satz 3 & 4) ist dies ja eindeutig beschrieben. Hier kann ich nur vermuten, dass er sich da nicht wohl nicht so dran gehalten hat.

    Habe ich irgendeine Möglichkeit, allein schon aus Prinzip, kostengünstig irgendwie dagegen vorzugehen und z.B. den Nachweis, wie die Kaution angelegt wurde, sowie eine Verzinsung nach gängigem Zins einzufordern?

    Gruß
    Ben

    PS:
    Was vielleicht noch interessant ist:
    - Nach meinem Auszug wurde die Wohnung kernsaniert und wird nun für mehr als das Doppelte vermietet, was ich noch letztes Jahr bezahlt habe
    - Habe Kontakt zu 2 weiteren Parteien, bei denen das ähnlich gelaufen ist
    - Vermieter scheint mit allen Wassern gewaschen und kooperiert wohl eng mit einem Juristen, der bei Ihm voll- bzw. teilangestellt ist

  • Zitat

    Hier kann ich nur vermuten, dass er sich da nicht wohl nicht so dran gehalten hat.


    Is ja auch nicht schlimm. Offensichtlich ist der Vermieter solvent und hat das Geld zurück gezahlt.

    Zitat

    Habe ich irgendeine Möglichkeit, allein schon aus Prinzip, kostengünstig irgendwie dagegen vorzugehen und z.B. den Nachweis, wie die Kaution angelegt wurde, sowie eine Verzinsung nach gängigem Zins einzufordern?


    Du könntest in Erfahrung bringen wieviel Zinsen deine Kaution gebracht hätte. Diese Summe könntest du von deinem Vermieter einfordern. Zunächst per Brief, und wenn der Vermieter nicht reagiert, auch per Mahnbescheid oder Rechtsanwalt.
    Wenn der Vermieter mit allen Wassern gewaschen ist, dann überweist er dir deine 4,35€.
    Deine Kosten: Briefpapier, Umschlag, Druckerpatrone, Porto, Zeit
    Aber was macht man aus Prinzip nicht alles.

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