Darf meine Vermieterin meine Eltern anrufen?

  • Hallo liebe Helfenden,

    ich habe ein Problem. Ich wohne seit etwa 2 Monaten in einer kleinen Wohnung in Köln. Die Bürgschaft dafür haben meine Eltern übernommen, da ich noch Student bin und über kein eigenes Einkommen verfüge. Die Miete zahle ich mit dem Geld vom Bafög Amt. Zum Problem:
    In der Hausordnung steht, dass Fahrräder nicht im Hof abgestellt werden dürfen, allerdings habe ich das insgesamt drei mal gemacht. Dass meiner Vermieterin das nicht gefallen hat, kann ich absolut nachvollziehen. Meine Vermieterin hielt es allerdings für notwendig die Kontaktnummer anzurufen, die ich ihr bei Einzug gegeben hatte, welche meinem Elternhaus zugehörig ist. Ich bin volljährig (21) und Mieter meiner eigenen Wohnung. Die Vermieterin wohnt mit im Haus. Ist es überhaupt zulässig, dass meine Vermieterin sich bei meinen Eltern über mich beschwert und Hausinterna weiter gibt?

    Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich schonmal,

    LG Chris

  • Ihre Frage hat mit Mietrecht nicht das Geringste zu tun. Wenn Sie sich in Ihren sogenannten "Persönlichkeitsrechten" beeinträchtigt fühlen, dann googeln Sie dort bitte nach.
    Möglicherweise waren Sie gegenüber der Vermieterin, schlicht gesagt, etwas uneinsichtig, sodaß Sie wohl einen Grund sah, sich an Ihre Eltern zu wenden.
    Zum bürgen sind die Eltern gerade noch gut genug. Von einen "Studenten" könnte man eine andere Geisteshaltung erwarten.

  • ...Meine Vermieterin hielt es allerdings für notwendig die Kontaktnummer anzurufen, die ich ihr bei Einzug gegeben hatte, ...

    Na dann. Wenn die Vermieterin also die Kontaktdaten nutzt, die Du ihr gegeben hast. Vielleicht wusste sie nichtmal, dass dort nur die Eltern sind und wollte eigentlich Dich erreichen.

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