Mietminderung als Studentin

  • Ich habe einen Mietvertrag, der besagt, dass ich eine Mietminderung erhalte, weil ich Studentin bin. Ich habe vergessen, meine Immatrikulationsbescheinigung für dieses Semester einzureichen und habe jetzt erst bemerkt, dass mein Vermieter die letzten 3 Monate die volle Miethöhe eingezogen hat per Lastschrift. Kann ich den reduzierten Betrag rückwirkend fordern, wenn ich die Immatrikulationsbescheinigen nachreiche? Habe Angst, dass der sagt, dass es meine Schuld ist und es zu aufwendig sei etc. Im Vertrag ist dies aber vereinbart!

  • enaifos1:
    "Kann ich den reduzierten Betrag rückwirkend fordern, wenn ich die Immatrikulationsbescheinigen nachreiche?"
    Ich denke nicht.

    "Im Vertrag ist dies aber vereinbart!"
    Halte ich für ein Gerücht, dass es im Vertrag Vereinbarungen gibt, welche das Vergessen einer Partei regeln.
    Achte lieber darauf, dass Dein VM die Bescheinigung erhält und ab nächsten Monat die reduzierte Miete abgebucht wird.

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