Fristlose Kündigung durch Vermieter akzeptieren

  • Hallo,
    Ich bin in einer etwas verzwickten Lage und hoffe mir kann jemand die erhofften Informationen geben.

    Und zwar lebe ich seit fast 2 Jahren in einer recht kleinen Wohnung die ich angemietet habe weil ich in der Stadt zum Studium zugelassen wurde. Allerdings habe ich nach einiger Zeit mein Studium abgebrochen und musste mich dann Arbeitslos gemeldet.

    Aus Eigenverschulden bin ich dann in eine finanzielle Notsituation geraten, dies hatte zur Folge das ich zwei Monatsmieten nicht zahlen konnte. Relativ schnell hatte ich dann auch die Mahnungen im Briefkasten und in der letzten Stand das es zur fristlosen Kündigung kommt wenn ich nicht zahle. Ich erwarte den Brief in den nächsten Tagen.

    Erst hatte ich ein wenig Panik und habe nach wegen gesucht das Geld aufzutreiben, dann ist mir klar geworden das es auch eine möglichkeit ist aus der Wohnung rauszukommen. Da ich sowieso momentan keinen Studienplatz habe und mich sonst nichts an die Stadt bindet könnte ich auch zurück in meine Heimatstadt.
    Außerdem gibt es noch ein größeres Problem, ich habe Ungeziefer in der Wohnung, um genau zu sein Schaben. Beim Einzug hatte man mir gesagt das Problem sei unter Kontrolle und das war es auch einige Zeit, aber seit ein paar Monaten wird es immer schlimmer, bis zur Untragbarkeit. Es gibt zwar in 2 monatsabständen Kontrollen aber es bleibt auch nur bei den Kontrollen.

    Nun ist meine Frage ob ich diese fristlose Kündigung durch den Vermieter akzeptieren kann selbst wenn ich den fälligen Betrag zeitnah bezahle? Ich hatte an mehreren Stellen gelesen das die Kündigung ungültig werden kann wenn ich meine Mietschulden begleiche, allerdings würde ich wirklich gerne aus der Wohnung raus ohne das ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss (eine Einigung mit dem Vermieter ist eher unwarscheinlich). Ich weiß das ich auch selbst eine fristlose Kündigung anstreben kann wegen des Ungeziefers, aber das ist schwerer zu bewerkstelligen.

    Entschuldigt den langen Text, ich wollte nur meine Situation möglichst genau darlegen.

    Grüße Blubber

    Einmal editiert, zuletzt von Blubber (9. August 2013 um 11:28)

  • Wenn Du zeitnah zur fristlosen Kündigung die Mietrückstände zahlst wird die fristlose Kündigung unwirksam. Das hast Du richtig recherchiert.

    Was Du aber bei Deinem Plan übersiehst ist der VM von Dir eine Mietausfallentschädigung verlangen kann da Du die fristlose Kündigung verschuldet, um nicht zu sagen provoziert, hast. Diese Entschädigung kann für einen Zeitraum verlangen der Deiner regulären Kündigungsfrist entspricht. Also für 3 Monate, je 1 MM. Dazu natürlich die Mietrückstände.

  • Erstmal danke für die schnellen Antworten.

    Die fristlose Kündigung ist somit vom Tisch, da ich nicht vor habe die Zahlungen mit Absicht herauszuzögern nur um aus der Wohnung rauszukommen, stellt sich mir die Frage wie es mit der fristlosen Kündigung, durch den Mieter, wegen des Schabenbefalls funktioniert.
    Wie bereits erwähnt würde ich wirklich gern aus der Wohnung raus da das Ungeziefer mittlerweile überall ist (mal abgesehen von anderen Faktoren die für einen Auszug sprechen die mich während des Studiums nicht gestört haben da ich sowieso nie da war, wie Lärmbelästigung usw.), ich werde viele meiner Sachen weghauen müssen wenn ich ausziehe, aus Angst dieses Ungeziefer mitzuschleppen.
    Ich habe aus unsicherer Quelle gehört das man dem Vermieter 2 Wochen Zeit geben muss um das Problem zu lösen, aber die Schaben wird man in so einem großen Haus (200 Wohnungen) sicher nicht gänzlich los.

    Problem ist nur das es mir ja bewusst war beim Einzug, auch wenn ich naiver weise meiner Vermietung glaubte als man mir sagte das Ungezieferproblem sei unter Kontrolle , ich habe die befürchtung das es hierbei schlecht für mich aussieht.

    Einmal editiert, zuletzt von Blubber (9. August 2013 um 12:35)

  • Da bereits bei Ihrem Einzug vor 2 Jahren die Ungezieferproblematik bekannt war und Sie das auch mit Unterzeichnung im Mietvertrag in Kauf genommen haben, werden Sie sich das vorhalten lassen müssen.
    Nachdem Sie die ganze Zeit mit dem Ungeziefer gelebt haben, Sie ausreichend Zeit zu einer fristgerechten Kündigung verstreichen ließen können Sie natürlich nicht plötzlich auf fristlose Kündigung plädieren. Das ist unglaubwürdig und passt alles nicht zusammen.

  • Da bereits bei Ihrem Einzug vor 2 Jahren die Ungezieferproblematik bekannt war und Sie das auch mit Unterzeichnung im Mietvertrag in Kauf genommen haben, werden Sie sich das vorhalten lassen müssen.
    Nachdem Sie die ganze Zeit mit dem Ungeziefer gelebt haben, Sie ausreichend Zeit zu einer fristgerechten Kündigung verstreichen ließen können Sie natürlich nicht plötzlich auf fristlose Kündigung plädieren. Das ist unglaubwürdig und passt alles nicht zusammen.

    Wie gesagt, mir wurde versichert das Problem sei unter Kontrolle und das stimmte auch einige Zeit. Aber das hat sich in letzter Zeit geändert, ich sehe immer wieder welche. Natürlich habe ich keine beweise um meine Aussage zu untermauern. Kurz gesagt ich stecke in der klemme. Bleibt mir nur aus meinen Fehlern zu lernen und mich nicht nochmal auf sowas einzulassen (obwohl ich damals kaum eine wahl hatte, unglaublich schwer hier eine Wohnung zu finden).

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