befristeter Mietvertag

  • Hallo alle, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,

    ich habe einen befristeten Mietvertrag. Ich habe darin damals festhalten lassen, dass ich als Mieter auch vor Ablauf kündigen darf.
    1. Frage: Ist dies Rechtsgültig?
    2. Frage: Falls ich (mit meiner Lebensgefährtin und meinem Sohn) länger als die Befristung vorgibt wohnen bleiben möchte, welche Möglichkeiten habe ich?
    3. Frage: Wenn mein Vermieter das Haus verkauft, kann mich der neue Besitzer des Hauses auf Eigenbedarf kündigen? Wenn ja, welche Frist gilt hier?

    Viele Grüße

  • "ich habe einen befristeten Mietvertrag. Ich habe darin damals festhalten lassen, dass ich als Mieter auch vor Ablauf kündigen darf.
    1. Frage: Ist dies Rechtsgültig?"
    - Ich halte dieseIndividualvereinbarung für gültig.

    "2. Frage: Falls ich (mit meiner Lebensgefährtin und meinem Sohn) länger als die Befristung vorgibt wohnen bleiben möchte, welche Möglichkeiten habe ich?"
    - Mit dem VM sprechen.

    "3. Frage: Wenn mein Vermieter das Haus verkauft, kann mich der neue Besitzer des Hauses auf Eigenbedarf kündigen? Wenn ja, welche Frist gilt hier?"
    - [url=http://www.google.de/#bav=on.2,or.&…gungsfrist+2013]Google[/url]

  • Zu 1, Da ja nicht zum Nachteil des Mieters und wenn individuell vereinbart, möglich.

    Zu 2, Wenn der Vermieter nicht mitspielt, keine.

    Zu 3, Nur wenn aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag wird. Kündigungsfrist wie bei jeder anderen ordentlichen Kündigung auch. Je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.


  • ich habe einen befristeten Mietvertrag. Ich habe darin damals festhalten lassen, dass ich als Mieter auch vor Ablauf kündigen darf.
    1. Frage: Ist dies Rechtsgültig?

    Zitat


    2. Frage: Falls ich (mit meiner Lebensgefährtin und meinem Sohn) länger als die Befristung vorgibt wohnen bleiben möchte, welche Möglichkeiten habe ich?

    Das müssen Sie rechtzeitig klären.
    BGB § 575 Zeitmietvertrag
    (1) .....
    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

    (4) .....


    Zitat


    3. Frage: Wenn mein Vermieter das Haus verkauft, kann mich der neue Besitzer des Hauses auf Eigenbedarf kündigen? Wenn ja, welche Frist gilt hier?

    Der neue Vermieter tritt in alle Rechte und Pflichten ein, auch was die zeitliche Befristung einschließt.

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