Der Eigentümer unseres Miethauses ist verstorben und der Sohn (wohnt nicht hier) ist nun unser Vermieter. Durch Nachbarn (die die Familie gut kannten) erfuhren wir, dass der Sohn überlegt das Haus zu verkaufen. Natürlich verkauft sich so ein Haus leer besser, als mit Mietern drin.
Könnten wir diesen Umstand für uns nutzen und wenn ja : was kann man dabei *herausschlagen* wenn man damit einverstanden ist selbst zu kündigen ?
LG Monserat