Aufhebungsvertrag nach Kündigung?

  • Hallo,

    zum 30.9. habe ich mein Apartment im Studentenwohnheim gekündigt. Vorher komme ich nicht aus dem Vertrag raus.
    In den Mietbedingungen steht allerdings:
    "Voraussetzung für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist die vorherige Begründung eines
    Anschlussmietvertrages mit einem vom Mieter benannten und vom Studentenwerk akzeptierten
    Nachmieter. Der Nachmieter darf zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses nicht bereits
    mit dem Studentenwerk ein Mietverhältnis begründet haben."

    Als ich heute beim Studentenwerk angerufen habe und meinte, dass ich eine Nachmieterin gefunden habe, um eher aus dem Vertrag heraus zu kommen, meinten sie zu mir, dass das nicht geht. Sie hätten mein Zimmer schon neu verplant etc. Mein Fehler war wohl, dass ich eine Kündigung geschrieben habe.
    Aus Unwissenheit dachte ich mir eben, dass ich die Kündigung ja schon schreiben kann, damit sich mein Mietvertrag nicht selbst verlängert zum neuen Semster und im Anschluss einen Nachmieter suche.
    Ich bin selbst als Nachmieterin so zu meinem Zimmer im Studentenwohnheim gekommen.

    Können die mich einfach so abweisen, obwohl ich mich selbst um eine neue Nachmieterin gekümmert habe? oder wollen die sich einfach Arbeit ersparen?

    Danke schonmal! :)
    Sina


  • Können die mich einfach so abweisen, obwohl ich mich selbst um eine neue Nachmieterin gekümmert habe?


    Natürlich können die das. Jeder Vermieter darf, Gott sei Dank, selbst entscheiden an wen er vermietet.

  • Ein Aufhebungsvertrag hat nichts mit der Kündigung eines Mietverhältnisses zu tun. Entweder - oder, abba beides dieselbe Mietsache betreffend geht nicht.

  • Nein, können Sie leider nicht. Die Beibringung eines Nachmieters und der damit verbundenene Aufhebungsvertrag war lediglich eine Option.
    Durch Ihre Kündigung haben Sie diese nicht wahrgenommen und der Vermieter mußte davon ausgehen, dass Sie keinen Nachmieter stellen wollen und hat sich nun selbst bemüht.

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