Wohnungsübergabe

  • Mir ist folgendes widerfahren: 2tage nach dem meine Vermieterin ihr ok zur Wohnungsübergabe gegeben hat, hate der Mieter unter mir einen Wasserschaden.nun meint meine Vermieterin ich solle für diesen Schaden Aufkommen.ich bin der Meinung das mich das nichts mehr angeht. Oder hat meine Vermieterin recht. Bitte um Kommentare wer recht hat.
    MfG
    Donner

  • Mit einer Übergabe ohne Beanstandungen geht auch die Gefahr auf den neuen Besitzer über.
    Sie wären nur dann noch haftbar, wenn es sich um einen sogenannten verdeckten Mangel handeln würde.
    Das kann ich mir bei einen Wasserschaden nach 2 Tagen nicht vorstellen.
    Vielleicht hat die Vermieterin beim Lüften nicht auf ein heranziehendes Unwetter gedacht?
    Ich wäre da äußerst skeptisch.

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