Rücknahme der rücknahme der Kündigung

  • Hallo erstmal zusammen. Ich habe mal eine etwas kompliziertere Frage die mit Sicherheit auch nicht sehr oft vorkommt.
    Ich fange mal an und versuche hier mal zu erklären worum es geht.
    Ich habe meine Wohnung am 19.4.2013 zum 31.07.2013 gekündigt, aufgrund von Privaten Vorkomnissen bin ich von der Kündigung voreilig am 08.07. zurück getreten welches von meinem Vermieter auch anerkannt wurde. Meine Privaten Vorkomnisse hatten sich innerhalb von 48std erledigt so das ich am 11.7. meinen Vermieter schriftlich mitgeteilt habe das ich die Kündigung zum 31.07.2013 aufrecht erhalte und der Rücktritt der Kündigung unwirksam ist. Dieser nimmt diese aber nicht an und verlangt nun das ich eine erneute Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalte. Meine Frage nun ist das Rechtens?

  • Wenn man die erste Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen als gegenstandslos betrachtet, ist das so als ob diese nie ausgesprochen wurde.

    Was schlußfolgern Sie daraus? Rischtisch, es muß eine neue Kündigung ausgesprochen werden.

  • Welche Kündigung denn? Sie haben mit dem Vermieter vereinbart das die Kündigung vom 19.4. null und nichtig ist, sprich nicht existiert.

    Ergo ist es rechtens das der Vermieter eine ordentliche Kündigung verlangt.

  • Dieser nimmt diese aber nicht an und verlangt nun das ich eine erneute Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalte. Meine Frage nun ist das Rechtens?


    Ja, es ist rechtens.

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