Wohnungsmängel dem Nachmieter übergeben, wenn dieser einverstanden ist?

  • Hallo ist es möglich, das Mängel die auch ich nicht verursacht habe, aber damals als mein Vormieter die Wohnung mir übergeben hat, ich die Mängel nicht wahrgenommen habe und so es dem Vermieter nicht gesagt habe, ich denn Mietvertrag so unterschreiben habe. Also im Mietvertrag denn ich unterschrieben habe steht, dass mir die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde.

    Meine Frage, wenn ich jetzt einen Nachmieter für diese Wohnung finde und ihm sage er muss für die Mängel selber aufkommen (sofern es der Vermieter verlangt) und er dies Unterschreibt dass er für die Mängel aufkommt, wäre ich dann von dieser Sache frei?

    Also es sind kleine Mängel wie z.B. Bei zwei Fenstern aus Holz sind die Fensterbänke bzw. der Fensterstock weiß übergemalt worden mit weißer Wandfarbe. Original wäre der Fensterstock schwarz.

    Eventuell fehlt eine Dichtung beim Dachfenster, das Fenster ist und war aber trotzdem immer dicht.

    Und es sind auch einige Kratzer am Holzboden.

    All diese Mängel wurden von mir nicht gemacht, aber ich habe diese Mängel vor einem Jahr mit übernommen.

    Wenn ich Wohnungsübergabe-Protokoll mach mit dem Nachmieter, dass er für diese Mängel aufkommen muss und er dies unterschreibt, wäre ich dann von dieser Sache frei?

    Bitte um Hilfe.

    Danke

  • Sie haben mit der Wohnungsübergabe an einen Nachmieter nichts zu tun. Das ist allein Vermietersache.
    Sie können höchstens Ihren Vermieter einen Nachmieter empfhelen; das wars.

  • Ok danke.

    Es geht mir eigentlich mehr um die übermalten Fenster. Muss ich für diese Fenster aufkommen?

    Ein Maler wird hierfür mehrere Hundert Euro verlangen. Aber wie gesagt ich habe diese Fenster nicht übermalt.

  • ensic:

    "ist es möglich, das Mängel die auch ich nicht verursacht habe, aber damals als mein Vormieter die Wohnung mir übergeben hat, ich die Mängel nicht wahrgenommen habe und so es dem Vermieter nicht gesagt habe, ich denn Mietvertrag so unterschreiben habe. Also im Mietvertrag denn ich unterschrieben habe steht, dass mir die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde."
    - Dann wären bereits vorhandenen Mängel Dir anzulasten.

    "wenn ich jetzt einen Nachmieter für diese Wohnung finde und ihm sage er muss für die Mängel selber aufkommen (sofern es der Vermieter verlangt) und er dies Unterschreibt dass er für die Mängel aufkommt, wäre ich dann von dieser Sache frei?"
    - Wir befassen uns hier nicht mit evtl. angreifbaren Privatvereinbarungen. Mietrecht betrifft regelmässig das Verhältnis zw. Vermieter und Mieter.

    "es sind kleine Mängel wie z.B. Bei zwei Fenstern aus Holz sind die Fensterbänke bzw. der Fensterstock weiß übergemalt worden mit weißer Wandfarbe. Original wäre der Fensterstock schwarz.
    Eventuell fehlt eine Dichtung beim Dachfenster, das Fenster ist und war aber trotzdem immer dicht.
    Und es sind auch einige Kratzer am Holzboden.
    All diese Mängel wurden von mir nicht gemacht, aber ich habe diese Mängel vor einem Jahr mit übernommen."
    - Latürnich...:rolleyes:

    "Wenn ich Wohnungsübergabe-Protokoll mach mit dem Nachmieter, dass er für diese Mängel aufkommen muss und er dies unterschreibt, wäre ich dann von dieser Sache frei?"
    - Dann ja.

  • Die Frage kommt mir bekannt vor:)
    Ich kopier der Einfachheit halber meine Antwort aus dem anderen Forum.

    Zitat

    Nein.

    Was Du mit dem Nachmieter vereinbarst ist völlig wurscht.

    Was zählt ist die Vereinbarung/der Mietvertrag mit deinem Vermieter.

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