verjährung

  • hallo zusammen, hab eben eine nebenkostenabrechnung von meiner alten wohnung bekommen, wo ich ende letzten jahres ausgezogen bin. die abrechnung ist vom zeitraum vom 1.7.2008 bis 30.6.2009. meine frage ist, ist die abrechnung vom zeitraum vom 1.7.08 bis 31.12.08 nicht schon verjährt. danke für die antworten

  • Nö, diese Abrechnung ist noch nicht verjährt. Es stimmt zwar, dass der Abrechnungszeitraum 12 Monate betragen muss, aber es muss nicht das Kalenderjahr sein.

    Ihr Vermieter ist zwar spät dran, hätte die Rechnung aber auch noch einen Monat später schicken dürfen.

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