Übernahme Mietwohnung - Verrechnung Nebenkostenvorauszahlung bei säumigen Mieter

  • Hallo Ihr,

    ich habe vor kurzem eine vermietete Wohnung gekauft (Übergabestichtag war der 01.04.2013) und bin gerade dabei mit dem ehemaligem Eigentümer die Nebenkosten zu verrechnen. Laut Kaufvertrag bin ich verpflichtet für das Kalenderjahr des Übergabestichtages die Nebenkostenabrechnung zu machen

    Nun zur Problematik:
    Der aktuelle Mieter der Wohnung hat in den ersten drei Monaten des Jahres keine Miete und NK gezahlt. Wer übernimmt nun die Forderungen / Kosten? Nach meinem Verständnis müsste der ehemaliger Vermieter mir nun die Nebenkosten vorstrecken und diese Summe beim Mieter einholen / einklagen? Immerhin war ich in den ersten drei Monaten noch kein Eigentümer und kann so auch nicht für Verluste aufkommen? Oder muss ich mich direkt an den Mieter wenden?

    Das Problem bereitet mir gerade enorme Kopfschmerzen. Hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.

    Vielen Dank Henning

  • Zwischen den bisherigen Eigentümer und den Schuldner besteht ein Schuldverhältnis; nicht mit Ihnen.

    Die Abrechnung für 2013 können Sie noch garnicht machen, da hier noch nicht alle Positionen erfasst bzw. nicht rechnungsrelevant sind.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort erst einmal.
    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss mir der ehemalige Eigentümer die Nebenkostenvorauszahlungen für Januar-März des säumigen Mieters überweisen kann diese dann aber einklagen.

    Einen entsprechenden Paragraphen hat nicht zufällig einer zur Hand?

  • Einen entsprechenden Paragraphen hat nicht zufällig einer zur Hand?


    Das sind Schuldverhältnisse, kein Mietrecht.
    Ob es klug war, ein Nest mit Kuckucksei zu kaufen, musste mit Dir selbst ausmachen. Es soll genug Leute geben, die leidensfähig, -willig oder gar -süchtig sind...:mad:

  • Entscheidend dürfte hier sein, was im Kaufvertrag diesbezüglich vereinbart wurde. Von der Abwicklung bieten sich hier unterschiedliche Varianten an. Der Verkäufer kann auch seine Forderung aus Nebenkostenvorauszahlungen für die aktuelle Abrechnungsperiode an Sie als Käufer abtreten.

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