Hallo,
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich wohne mit meinem Mitbewohner zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung wir haben beide identische Mietverträge für die komplette Wohnung. Da wir das Wohnzimmer nicht benutzen und mein Lebensgefährte eine Wohnung sucht, haben wir uns überlegt, dass er mit zu uns in die Wg zieht. Mein Mitbewohner ist damit natürlich einverstanden, würde dann das Wohnzimmer(größter Raum der Wohnung) beziehen, mein Freund und ich würden uns die beiden kleinen Zimmer teilen.
Ich habe gelesen, dass ein Lebensgefährte mit in die Wohnung ziehen kann, und der Vermieter bei Erlaubnisanfrage dies nicht verweigern kann.
Nun stellt sich mir die Frage, ob dies auch gilt, wenn es sich um eine WG handelt?
Für Antworten wäre ich sehr Dankbar