6 Monatige Kündigungsfrist

  • Hallo Klärchen,

    kannste so losschicken, (nachdem einige Rechtschreibfehler korrigiert wurden.:o)
    - Hier wäre es sinnvoll gewesen, Dein Posting an den alten Thread anzuhängen.

  • Hallo Klärchen,

    kannste so losschicken, (nachdem einige Rechtschreibfehler korrigiert wurden.:o)
    - Hier wäre es sinnvoll gewesen, Dein Posting an den alten Thread anzuhängen.

    Ich hab doch mir Word geschrieben:confused: und alle fehler beseitigt :confused:

    aber sonst ist es io so

  • Ich hab doch mir Word geschrieben und alle fehler beseitigt

    Glauben Sie! Hätten Sie das Schriftstück durch die Rechtschreibprüfung gejagt, wären Ihnen die Fetzen um die Ohren geflogen.

    Ich erlaube mir ausnahmsweise mal eine Korrektur vorzunehmen.

    Ihre Version
    Kündigung
    mit meinem heutigen schreiben, möchte ich mitteilen das die Kündigungsfrist von
    6 Monatenunwirksam ist.

    Nach kurzer Recherche im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Rücksprache mit einem Anwalt
    stellt sich raus das die 6Monate Kündigungsfrist unwirksam sind grundsätzlich gibt es für den Mieter nur eine 3 Monatigefrist

    Vielleicht besser so:

    Kündigung unseres Mietvertrages.

    Die im Mietvertrag genannte Kündigungsfrist von 6 Monaten ist unwirksam.

    Nach einer Recherche im Bürgerlichen Gesetzbuch und Rücksprache mit einem Anwalt stellte sich heraus, das für Mieter grundsätzlich ein Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt.

    Das andere können Sie so lassen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (21. Juli 2013 um 19:39)

  • stellte sich heraus, das für Mieter grundsätzlich ein Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt.


    Du hast wirklich recht damit, dass für Mieter grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt. ;)

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