problem bzw nachfrage

  • habe da generell mal eine Frage, zu meiner Geschichte.

    Da ich es zuhause nichtmehr aushalte (sehr angespanntes Verhältnis mit meinen Vater) wollte ich zuhause ausziehen. Bin in einer Ausbildung und habe mich erstmal nach einer Wohung umgeguckt, um nachzufragen ob sie kein problem damit haben wenn es über Bab/Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.

    Da es kein problem war beantragete ich also Bab. Bei der Abgabe des Antrags wurde auf einmal ein unterschriebener Mietvertrag verlangt (dies habe ich sogar noch schriftlich) woraufhin der Mietvertrag unterschrieben eingereicht wurde.

    Ein paar Tage später bekam ich eine absage woraufhin ich zum Jobcenter ging und einen antrag für Mietzuschuss bekam.

    Da viel den netten Herren nach 2wochen aber mal auf das der zuschuss nur gegeben werden kann, wenn Bab nicht abgelehnt wurde! Also viel dies auch wieder weg.

    Ich bekam einen Hartz4 Antrag+ Ersteinrichtung (mir wurde von 3Beamten des Job Centers versichert das dies trotz Ausbildung geht, und auch bei der Antragsabgabe wurde nichts gesagt.

    Nun bekam ich Freitag eine Absage für die Mietkosten, allerdings eine zusage für die Ersteinrichtung. Nach heutigen nachfragen gab man mir die begründung das die Miete nicht gezahlt werden kann da ich in einer Ausbildung bin und keinen anspruch deshalb darauf habe.

    So jetzt ist natürlich das Problem das ich meiner Vermieterin absagte und sie nun (auf der einen seite zurecht da ja ein Mietvertrag zustande kam) das ich die WOhnung kündige und 3Monatsmieten + kosten fürs erneute inserieren in zeitungen zahlen muss.

    Meine Frage ist das nun rechtens? Auf der einen seite denke ich mir schon da der Mietvertrag zustande kam, anderseits sagten mir viele das die Vermieterin eigentlich noch garkein Mietvertrag mitmir machen durfte, da sie ja nochgarnicht wusste ob ich die Miete gezahlt kriege und ihr klarsein musste das ich mit 367€ Nettogehalt mir die WOhnung garnicht hätte leisten können!

  • Ihr Problem ist wohl eher ein sozialrechtliches und kein mietrechtliches.

    Wenn Sie älter als 18 Jahre sind, muss sich der Vermieter im Vorfeld nicht darum kümmern, ob Sie die Miete aufbringen können. Erst wenn das Finanzielle mit den Behörden geklärt worden wäre, hätten Sie den Mietvertrag abschließen dürfen.

    Versuchen Sie mit der Vermieterin klar zu kommen, mehr kann man Ihnen nicht raten.

  • Das heisst da ich 25 bin muss ich in den sauren Apfel beissen und zahlen? Weil sie besteht darauf und lässt nicht mitsich reden.

    Aber kann ich nicht da es ja auch verschulden des Arbeitsamtes ist (die bestanden ja auf einen unterschriebenen Mietvertrag, was ich schriftlich habe) die jetzt irgendwie dazu (ja auch wenn es ein dummes wort ist) sie zuzwingen die 3Monatsmieten zu übernehmen?

  • Hallo Wulf,
    meiner Meinung nach kannste den MV zum nächstmöglichen Termin, also (noch) zum 31.08., kündigen und bist bis dahin auch die Mietzahlung schuldig. Auslagen des VM bzgl. Neumietersuche brauchste nicht zu übernehmen.
    Ich würde ein Gespräch mit dem VM führen, ob er entgegenkommenderweise auch schon früher einen Neumieter suchen würde, Du würdest Dich ebenfalls bemühen.

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