Bürgschaft abtreten?

  • Guten Tag,

    ich habe vor gut zwei Jahren eine Bürgschaft für meinen Enkel übernommen. Diese Bürgschaft war nötig, damit er eine Wohnung alleine beziehen kann und einen Mietvertrag bekommt. Nun verdient er ausreichend Geld, und brauch diese Bürgschaft im Grunde nicht mehr. Ich würde gerne die Bürschaft abtreten, weil ich nun meine Verantwortungsposition als erfüllt ansehe. Wie soll ich dieses dem Vermieter meines Enkels klar machen, bzw. kann ich überhaupt davon zurücktreten? Wie verfährt man in solchen Fällen?

  • Ein Bürge, der sich zugunsten des Vermieters auf unbestimmte Zeit für die Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag verbürgt hat, kann den Bürgschaftsvertrag kündigen, jedoch erst zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den Mietvertrag – nach Ablauf einer Überlegungsfrist – ordentlich kündigen kann. Andernfalls kann man die Regelung einer beidseitig einvernehmlichen Vertragsauflösung nehmen, um danach dann einen neuen Mietvertrag ohne Bürgschaft zu schließen. Da muss allerdings der Vermieter zu stimmen bzw. bereit sein.

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