Welche Kosten sind beim Hausmeister umlegbar?

  • Ich glaube nicht, da eine Etage über mir das Flurlicht etwa ein 3/4 Jahr defekt war und niemand die Glühlampe getauscht hat. Der Hausmeister wohnt im EG und denkt wohl nicht soweit mit.


    Dann würde ich den VM fragen, wie er die Arbeitsverweigerung des HM rechtfertigt.

  • Hi

    habe hier im Forum und überhaupt im Internet dazu nichts gefunden, daher hier mal meine Frage.

    Mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung 2016, welche die letzten Tage kam, die Hausmeister-Lohnnebenkosten quasi verdoppelt, da er die Lohnnebenkosten von 2016 und 2017 berechnet. Er will dafür zwar dann in der nächsten Abrechnung Mitte 2018 (für 2017) auf die Lohnnebenkosten verzichten, aber ich frage mich, ob er Kosten aus 2017 mit der Nebenkostenabrechnung 2016 berechnen darf?
    U.a. deshalb habe ich auch eine Nachzahlung von 420€ zu tragen, anstatt wie die letzten Jahre etwas zurück zu bekommen oder 0 auf 0 aufzugehen.

  • Hallo jaybee77,

    falls mietvertraglich vereinbart, kann der Vermieter alle mit der Mietsache verbundenen Kosten des Hausmeisters, welche dem VM im Abrechnungszeitraum entstanden sind, auf die Mieter umlegen. Nachweise hierüber hat der VM dem M auf Verlangen vorzuweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Juni 2017 um 20:52)

  • Hi

    habe hier im Forum und überhaupt im Internet dazu nichts gefunden, daher hier mal meine Frage.

    Mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung 2016, welche die letzten Tage kam, die Hausmeister-Lohnnebenkosten quasi verdoppelt, da er die Lohnnebenkosten von 2016 und 2017 berechnet. Er will dafür zwar dann in der nächsten Abrechnung Mitte 2018 (für 2017) auf die Lohnnebenkosten verzichten, aber ich frage mich, ob er Kosten aus 2017 mit der Nebenkostenabrechnung 2016 berechnen darf?
    U.a. deshalb habe ich auch eine Nachzahlung von 420€ zu tragen, anstatt wie die letzten Jahre etwas zurück zu bekommen oder 0 auf 0 aufzugehen.

    Wenn die Nebenkosten für 2016 vom 01.01 - 31.12.2016 abgerechnet wurden, dann darf er Kosten für 2017 gar nicht abrchnen, da die Abrechnungsperiode nur zwölf Monate betragen darf. Die zwölf Monate können aber auch variieren, z.B. von Mai 2016 - April 2017.

  • Danke. Die Abrechnungsperiode geht vom 1.1.16-31.12.16

    Er schreibt mir, dass dies vom Finanzamt so käme und er deshalb nun alle 2 Jahre gesammelt abrechnen möchte!?

  • Er schreibt mir, dass dies vom Finanzamt so käme und er deshalb nun alle 2 Jahre gesammelt abrechnen möchte!?


    Dann lass' Dir den Schrieb doch mal zeigen.

  • Wenn er tatsächlich in einem Jahr für beide Jahre zahlt (Abflussprinzip) und im Folgejahr kein Geld fließt, geht das.
    Aber irgendwie unglaubwürdig für den Hausmeister

  • Das würde ja bedeuten, dass der Hausmeister sein gesamtes Gehalt für 2017 schon erhalten hat? Sonst wären zum jetzigen Zeitpunkt keine Lohnnebenkosten zu zahlen.

    Das halte ich für äußerst unwahrscheinlich und praktisch laut Gesetz auch kaum durchsetzbar.

    Was, wenn sich in 2017 an den Lohnnebenkosten etwas ändert? Nicht vorstellbar, wenn der Hausmeister beim Fegen des Flurs aus dem Fenster fällt und nicht mehr arbeiten kann?

    Oder er sich aufgrund seines vorab gezahlten Gehalts für ganz 2017 gleich mal in die Karibik absetzt?

    Es hat einen Grund, warum die Lohnsteuerbescheinigung erst am Ende des Jahres verschickt wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi

    der Vermieter hat mir nun angeboten, die Kosten, die er von 2017 mit einberechnet hatte, nun in die nächste Berechnungsphase zu schieben und fortan nur noch jährlich zu berechnen... :)

  • Wie nett vom Vermieter, dass er das "angeboten" hat.

    Dann kannst Du gespannt sein, ob er sein Wort hält.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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