Vermieter zahlt Kaution nicht zurück!

  • Bitte helft mir!

    Ich habe vor zwei Wochen zum 2. Mal eine Wohnung besichtigt. Nach der Besichtigung habe ich dem Vermieter gesagt, dass ich die Wohnung gerne zum 15. Juli mieten möchte.

    Daraufhin sollte ich dem Vermieter im Voraus eine Kaution in Höhe von 280,00 Euro (entspricht einer Monatsmiete) in bar bezahlen. Dies habe ich dann auch gemacht (habe hierzu auch eine Quittung unterschrieben).

    Am nächsten Tag habe ich jedoch zweifel an der Wohnung bekommen und habe dem Vermieter per Mail geschrieben, dass ich die Wohnung doch nicht mehr mieten möchte (ich hatte auch noch keinen Mietvertrag unterschieben/vorliegen).

    Nun möchte der Vermieter mir die 280,00 Euro nicht zurück geben, da er meinte, es seien Ihm Kosten durch meine Zusage entstanden.

    Bin ich hier im Recht, wenn ich die Kaution zurück verlange?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    Gruß
    Ena

  • Zitat

    Bin ich hier im Recht, wenn ich die Kaution zurück verlange?

    Nö, bist du nicht. Du hast einen mündichen Mietvertrag abgeschlossen, den man nur schriftlich kündigen kann. Die Kündigungsfrist würde aber 3 Monate betragen, dadurch bist du mit der einen Monatsmiete noch gut bedient.

  • Daraufhin sollte ich dem Vermieter im Voraus eine Kaution in Höhe von 280,00 Euro (entspricht einer Monatsmiete) in bar bezahlen. Dies habe ich dann auch gemacht (habe hierzu auch eine Quittung unterschrieben).


    WER, bitte, hat die Quittung unterschrieben?

  • Da würde ich aber lachenden Auges auf die die Kaution verzichten. Ansonsten hätten Sie noch 3 Monatsmieten zu zahlen. Der Rest ist Mathematik
    Durch Ihre Zahlung der Kaution ist unstreitbar ein mündlicher Mietvertrag zustandegekommen und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
    Klar!

  • Zitat

    Ich und auch der Vermieter haben die Quittung unterschrieben.

    Schön für den Vermieter. Aber das hilft dir auch nicht, denn der Vermieter kann von dir verlangen, dass du deine Kündigungsfrist bis zum 31.10.2013 einhältst. Wie ich schon schrieb, Kündigung auf Vorrat/Abruf klappt nicht, denn als du nicht ausgezogen bist, hast du einen neuen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen. Und den kann man nur schriftlich kündigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!