Hausverbot für Lebensgefährten zulässig?

  • Guten Abend.

    Meine Frau und ich leben in einem Haus mit ca. 30 Parteien haben seit längerer Zeit massive Probleme mit unserer direkten Nachbarin und ihrem Lebensgefährten. Zur Vorgeschichte:
    Unsere Nachbarin zog im Februar 2012 in unsere Nachbarwohnung ein, mit einem anderen Mann, eigentlich nur als Wohnungssitter. Er war extrem laut, beide stritten sich ständig zu jeder Tages und Nachtzeit. Wiederholte Anrufe bei der Polizei brachten nichts außer Drohungen durch ihn. Im Juni 2012 wurde sie Mieterin der Wohnung. Kurz darauf eskalierte ein Streit der beiden, was dazu fürhrte, dass er sie angriff. Wir riefen die Polizei, diese entfernten ihn, er kam wieder, wir holten sie in unsere Wohnung und riefen erneut die Polizei. Seitdem ist dieser Mann zumindest weg.
    Anfang Juli holte die Dame dann ihren eigentlichen, langjährigen Freund zu sich. Das ging ezwa zwei Wochen lang gut, dann hatten wir wieer die vorherige Situation mit dauerhaftem Streit, Polizeibesuchen bei den beiden und Drohungen gegen uns. Man muss dazu sagen, dass beide schwer alkoholkrank sind und er sich regelmäßig in einer psychiatrischen Klinik zum Entzug aufhält. Ist er nicht da, ist die Situation hier einigermaßen erträglich, da keift die Dame "nur" ihren Hund an, aber wenigstens können wir mal wieder eine Nacht durchschlafen.
    Ist er hingegen da, streiten sich die beiden eigentlich ständig. Es kommt gelegentlich mal vor, dass 1-2 Tage Ruhe herrschen, allerdings nur ca. alle 14 Tage einmal. In der übrigen Zeit schlafen wir keine Nacht durch und auch tagsüber kommen wir nicht zur Ruhe. Es sei denn, er hält sich mal wieder in der Klinik zum Entzug auf, kommt aber immer sofort nach der Entlassung wieder und fängt wieder an zu saufen. Sie verweigert jede Behandlung und auch Arztbesuche.
    Sie hat zudem eine Betreuerin, über die wir auch immer wieder versucht haben, auf die Nachbarin einzuwirken, da persönliche Klärungsversuche mit ihr immer scheiterten. Sie weißt jede Schuld von sich, sie sei nicht laut, andere seien laut etc. Wir hatten bereits im Oktober 2012 eine Unterschriftensammlung in der Nachbarschaft gemacht, was zu einer Abmahnung der Nachbarin führte. Eine zweite Abmahnung gab es im März 2013, als es mal wieder eine besonders krasse Zeit gab. Es wurde nur noch rumgebrüllt und gestritten, Klärungsversuche endeten in Beleidigungen und Drohungen gegen uns. Unser Vermieter nahm daraufhin erneut Kontakt mit der Hausverwaltung und ihrem Vermieter auf. Ende vom Lied war eine erneute Abmahnung und die aussage, eine Beschwerde noch und sie würde gekündigt. Er hatte daraufhin wohl wieder einen mehrmonatigen Aufenthalt in besagter Klinik und tauchte dann Anfang Juni wieder auf. Wir informierten diesmal um des lieben Friedens Willen lediglich die Betreuerin der Nachbarin und nicht wie sonst unseren Vermieter und die Hausverwaltung. Nach eigener Aussage versuchte die Betreuerin, mit engelszungen auf beide einzureden, dass er sich doch bitte nicht mehr bei ihr in der Wohnung aufhalten solle, da sie sonst sehr wahrscheinlich die Wohnung erlieren würde. beide zeigten keinerlei Einsicht, betonten, er dürfe ja sechs Wochen bleiben und wir sollten uns nicht so anstellen. Wir starteten eine neue Unterschriftensammlung, an welcher sich erneut die direkt betroffenen Parteien unseres Hauses sowie die Eigentümer der Reihenhäuser gegenüber, welche ebenfalls gut durch die beiden beschallt werden, beteiligten. Als die beiden von der Betreuerin davon erfuhren, setzten sich beide demonstrativ auf den Balkon und zogen über uns und unsere Lebensgemeinschaft her. Wir seien als zwei Frauen nichts wert weil wir keine Kinder bekommen könnten, dafür bräuchte man ja nen Mann und sie würde ja bald einen heiraten und so weiter. Direkt danach klopfte er bei uns, versuchte, in unsere Wohnung zu kommen und drohte und beleifigte weiter. Begenen wir ihm auf der Straße, weichen wir ihm demonstrativ aus, schauen ihn nicht an und sprechen auch nicht mit ihm aber er droht und beleidigt trotzdem. Wenns nur das wäre, könnte man drüberstehen, aber der Streit und die Lärmbelästigungen gehen unvermindert weiter.

    Wir haben natürlich nicht aufgegeben und immer wieder nachgebohrt, was denn nun ist. Unserem Vermieter haben wir sogar gesagt, dass wir vermutlich kündigen müssen, wenn sie bleibt, da unsere Erfahrungen mit der Dame uns leider zeigen, dass sie keinerlei Einsicht zeigt, auch wenn uns das derzeit aufgrund unserer finanziellen Situation nur sehr schwer möglich ist und wir das deswegen eigentlich verhindern möchten und wir uns hier sonst auch wohl fühlen.
    Heute bekamen wir nun von unserem Vermieter eine Mail der Hausverwaltung weitergeleitet, dass die Betreuerin ein Hausverbot gegen ihn veranlassen solle. Man solle uns und die Polizei informieren, dass dieses Hausverbot bestehe und auch durch den Vermieter gedeckt wird, selbst wenn unsere Nachbarin dieses kurzfristig aufhebt und ihn wieder in die Wohnung lässt. Wir dürften ihn dann jederzeit durch die Polizei entfernen lassen, wenn er hier wieder auftauchen sollte.
    Nach allem was ich recherchiert habe, ist es aber nicht rechtens, dass ein Vermieter ein Hausverbot ausspricht, da der Mieter das Gastrecht an der Wohnung hat, in diesem Fall also die Nachbarin. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass wir ihn wirklich jederzeit entfernen lassen können. Zumal in der Mail jede Zeitangabe fehlt. Dort steht nur, die Betreuerin solle ein Hausverbor "veranlassen". Wir haben das Gefühl, dass wir nur hingehalten werden. Uns gegenüber hatte die Betreuerin gesagt, sollte die Dame keine Einsicht zeigen, müsse sie eventuell wieder zurück in eine Obdachlosenunterkunft, wo sie vorher mit ihrem Lebensgefährten zusammen gelebt hat. Sie sei zwar froh über die Normalität einer richtigen Wohnung aber wenn sie nicht in der Lage sei, sich in einer Hausgemeinschaft soweit wie nötig anzupassen, dann sei es eben so. Beim Vermieter hat sie aber wieder Gutwetter gemacht. Und als wir damals danach fragten, ob der Vermieter nicht ein Hausverbot aussprechen könnte, wurde uns von allen Seiten, auch von der Betreuerin, gesagt, dies sei nicht rechtens. Und jetzt auf einmal soll das doch gehen? Wir fühlen und ziemlich verschaukelt und auch verunsichert. Und wie gesagt, umziehen ist für uns zumindest jetzt eigentlich keine mögliche Option.

    Sry dass es so ein Roman geworden ist, ich hoffe, hier kan mir jemand helfen.

    LG, Droggi

  • Sry dass es so ein Roman geworden ist, ich hoffe, hier kan mir jemand helfen.


    Hallo Droggi,
    was erwartest Du nun, ein Patentrezept?
    Wenn Dein Vermieter nicht weiterhelfen kann oder will, würde ich mir eine neue Wohnung suchen.

  • Zitat

    Sry dass es so ein Roman geworden ist, ich hoffe, hier kan mir jemand helfen.

    Nö, ich jedenfalls nicht. Und Romane bevorzuge ich von Autoren aus Schweden und den USA.

  • Mir geht es ja vor allem darum, ob diese Konstellation mit dem Hausverbot für den Typen nun rechtens ist oder nicht.

    Die Betreuerin soll sich von unserr Nachbarin unterschrieben lassen, dass sie ihrem Lebensgefährten ein Hausverbot erteilt. Das hatte sie ihm vor einiger Zeit schonmal ausgesprochen, ihn dann aber doch wieder hergeholt.
    Nun haben wir die Information bekommen, dass wir ihn jederzeit durch die Polizei entfernen lassen dürfen, sobald sie das Hausverbot ausgesprochen hat, sofern er denn wieder auftaucht. Und das soll sogar dann noch gehen, wenn die Nachbarin ihren Lebensgefährten doch wieder in die Wohnung lässt, das Hausverbot als zumindest kurzfristig aufhebt. Dieses sei auch durch den Vermieter abgedeckt.

    Und eben das können wir uns nicht vorstellen. Käme das nicht doch einem unzulässigen Hausverbot durch den Vermieter gleich? Oder ist ein schriftliches Hausverbot durch die Vermieterin bindend, welches sie selbst nicht mehr einfach so aufheben kann, so dass wir tatsächlich die Polizei rufen können, wenn er wieder in der Nachbarwohnung auftaucht?

  • Zitat

    Mir geht es ja vor allem darum, ob diese Konstellation mit dem Hausverbot für den Typen nun rechtens ist oder nicht.


    Merkst du nicht, dass du mit deiner Geschichte den Usern hier auf den Wecker gehst? Such dir ne neue Wohnung oder beauftrage einen Rechtsanwalt, aber verschone dieses Forum mit deinen Fortsetzungsromanen.

  • Mir geht es ja vor allem darum, ob diese Konstellation mit dem Hausverbot für den Typen nun rechtens ist oder nicht.


    Falsch. Es dreht sich darum, dass anderer Leute und auch des Vermieters Angelegenheiten nicht Deine sind.

  • Meiner Meinung nach darf der Vermieter den Gästen des Mieters kein Hausverbot für die Mieterwohnung erteilen. Dort at der Mieter Hausrecht und nur er kann und darf jemandem dort Hausverbot erteilen, bzw. den Zugang wieder gestatten.
    Unter Umständen hat der Betreuer aber Befugnis das Umgangsrecht des Mieters zu regeln. In dem Fall könnte der Betreuer ein Umgangsverbot, bzw. ein Hausverbot aussprechen.

    Der Vermieter kann lediglich Abmahnungen schreiben, wenn der Besuch des Mieters (und dieser auch selbst) den Hausfrieden maßiv stören. Irgendwann wird das vielleicht sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

    Aber vielleicht müsste man da erstmal Miete mindern. Wenn Ihr Vermieter die Minderung als Schadenersatz beim Vermieter der Störer geltend macht, handelt der vielleicht sogar.

    Bevor ich aber auf all das warten würde, wäre ich schon 3x ausgezogen.

  • Kein Kommentar, wenn Leute allzusehr begriffstutzig sind.


    Ich hab geschrieben, dass wir uns nen Auszug eigentlich nicht leisten können. Es gibt keinen Grund, beleidigend zu werden.

    Merkst du nicht, dass du mit deiner Geschichte den Usern hier auf den Wecker gehst? Such dir ne neue Wohnung oder beauftrage einen Rechtsanwalt, aber verschone dieses Forum mit deinen Fortsetzungsromanen.


    Du musst es weder lesen noch darauf antworten. Komische Einstellung für einen User eines Forum, welches doch für solche Fragen da ist. Zumal du ja anscheinend gerne Leute anfährst, die längere Beiträge schreiben, wenn du keinen bock hast, diese zu lesen, dann beachte sie doch einfach nicht. Vor allem auch dann, wenn dich das Thema nicht interessiert.

    Falsch. Es dreht sich darum, dass anderer Leute und auch des Vermieters Angelegenheiten nicht Deine sind.


    Es werden ja wohl zu meinen, wenn ich drunter leiden muss. Angenommen, wir suchen uns ne neue Wohnung und weiter angenommen, es herrscht wie hier die ersten zwei Jahre Ruhe und dann zieht wieder so eine nebenan ein. Dann auch wieder umziehen?

    Bin doch gelinde gesagt entsetzt über den Umgangston einiger hier. Warum antwortet man auf Themen, die man gar nicht lesen will oder die einen nicht interessieren und wird dann noch ausfallend?

    Naja, schönen Abend euch noch.

  • Ich hab geschrieben, dass wir uns nen Auszug eigentlich nicht leisten können. Es gibt keinen Grund, beleidigend zu werden.

    ................ und der Rest der Welt hat sich nun nach Ihren Wünschen zu richten!

    Zitat

    Du musst es weder lesen noch darauf antworten.

    Natürlich muß man zuerst lesen um dann urteilen zu können. Sie lesen doch meinen Beitrag auch zuerst und verurteilen ihn dann.
    Seltsame Logik.

  • Meiner Meinung nach darf der Vermieter den Gästen des Mieters kein Hausverbot für die Mieterwohnung erteilen.

    In Ausnahmnefällen kann der Vermieter durchaus ein Hausverbot ( zumindest zeitlich befristet ) erteilen. Besonders dann, wenn der Hausfrieden massiv und nachhaltig durch einen Besucher gestört wird.
    U.U. könnte sich auch ein Hausverbot durch den Betreuer ergeben. Dies müsste aber im Einzelfall geprüft werden.

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