Nebenkostenabrechnung mit neuen Posten

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    ich bewohne seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Familie eine schöne große Wohnung auf dem Land. Die Kaltmiete beträgt 450 Euro plus 250 Euro für Betriebskosten und Heizung.
    Als wir nach einem halben Jahr die 1. Nebenkostenabrechnung bekamen, bin ich fast vom Stuhl gefallen. Uns wurde damals in einem Brief gesagt, dass die Vermieterin bisher immer vergessen hatte, die Gebäudeversicherung auf die Mieter umzuschlagen. Dadurch erhöhte sich die damalige Abrechnung um ca. 200 Euro, die wir nachzahlen sollten. Ich habe mit meiner Vermieterin telefoniert, und sie sagte, dass sie diese Versicherung auf alle Mieter umschlagen könne. Ich war zwar nicht einverstanden damit und erkundigte mich auch im Internet über die Sachlage, bezahlte es dann jedoch Zähne knirschend, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.
    Heute kam die neue Abrechnung für ein ganzes Jahr. Diesmal macht diese Versicherung knapp 400 Euro mehr aus. Ich habe mal die gesamten festen Betriebskosten (Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, usw.) zusammengerechnet und komme zu dem Ergebnis, dass, selbst wenn wir kein Wasser verbrauchen würden, die Nebenkosten jedes Jahr mind. 200 Euro höher wären, als unsere mon. Vorauszahlungen.

    Jetzt meine Fragen:

    Habe ich mich durch meine damalige Zahlung mit der Gebäudeversicherung einverstanden erklärt?

    Ist die geringe Miete nicht eigentlich eine Verschleierung der tatsächlichen Miete und sollte die Vermieterin nicht dafür Sorge tragen, die Nebenkosten höher zu veranschlagen?

    Was kann ich tun? Über schnelle und qualitative Antworten würde ich mich sehr freuen!!

    Liebe Grüße!

  • Also wäre bei " so und so viel BK" anzunehmen das es sich um eine Pauschale handelt und demnach eine Erhöhung oder Nachzahlung auszuschließen ist (sage ich aber unter Vorbehalt der Nichtkenntnis der Vereinbarung im Mietvertrag).

  • Also es ist nicht aufgelistet,was diese BK beinhalten. Es wird auch auf keinen Paragraphen hingewiesen. Der Betrag für die BK wird monatlich zur Miete bezahlt.

  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, den genauen Wortlaut darüber hier einzustellen, tut mir jede weitere Aussage leid.

    " Die Kaltmiete beträgt 450 Euro plus 250 Euro für Betriebskosten und Heizung".

    Das genügt nicht und werde mich hüten, Ihnen noch mehr aus der Nase zu ziehen.

  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, den genauen Wortlaut darüber hier einzustellen, tut mir jede weitere Aussage leid.

    " Die Kaltmiete beträgt 450 Euro plus 250 Euro für Betriebskosten und Heizung".

    Das genügt nicht und werde mich hüten, Ihnen noch mehr aus der Nase zu ziehen.

    Naja, ich würde hieraus u.V. mal schliessen, dass er wohl Heizkosten zu bezahlen hat. BK eher nicht mangels näherer Definition. HK sind ja auch ein Teil der BK.

  • Hallo zusammen!
    Entschuldigt die späte Antwort!!Alos hier der genaue Wortlaut die Mietkosten betreffend:

    Der Mietzins beträgt monatlich 470 Euro. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten:
    10 Euro Allgemeinstrom
    170 Euro Heizung
    50 Euro Betriebskosten
    Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten werden monatlich als Pauschale entrichtet.
    Die tatsächlich angefallenen Betriebskosten werden anteilig umgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 230 Euro zu entrichten. Die Betriebskosten werden, sofern die Umlage nach unterschiedlichem Verbrauch oder Verursachung erfolgt nach dem Anteil der Wohnfläche oder der Zahl der Nutzer verteilt.
    Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen.

    Das ist alles was in unserem MV über die Nebenkosten steht. Ich hoffe das war ausführlich genug.

  • Ich stelle die mtl. 50 Euro pauschale Betriebskosten infrage, weil nicht näher definiert ist, für welche BK. Der VM hat es nämlich versäumt, auf die Betriebskostenverordnung Bezug zu nehmen.

  • Ja danke für die Antwort! Aber was heißt das jetzt für mich?? Es geht mir ja nicht darum, keine BK zahlen zu müssen! Es geht um den Posten, den sie einfach draufgehauen hat!

  • Ja danke für die Antwort! Aber was heißt das jetzt für mich?? Es geht mir ja nicht darum, keine BK zahlen zu müssen! Es geht um den Posten, den sie einfach draufgehauen hat!


    Dann würde ich diesem Posten mangels Rechtsgrundlage widersprechen.

  • Aber dass ich dem widerspreche, ist doch eigentlich schon seit meinem ersten Post klar! Meine Frage war: Darf Sie das oder nicht..Mit der Antwort "Ich würde Ihr widersprechen", komm ich nicht weit. Wie sieht es aus mit Paragraphen oder vergleichbaren Fällen oder einfach mit dem deutschen Mietrecht?

  • "Meine Frage war: Darf Sie das oder nicht..Mit der Antwort "Ich würde Ihr widersprechen", komm ich nicht weit."
    - Ich gehöre nicht der Gattung der rechtsberatenden Berufsgruppen an, denn denen ist Rechtsberatung vorbehalten. Ich kann Dir nur sagen, was ich persönlich machen würde - Siehe den Satz unten.

    "Wie sieht es aus mit Paragraphen oder vergleichbaren Fällen oder einfach mit dem deutschen Mietrecht?"
    - Dein Freund aus Oregon hilft Dir da womöglich weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Juli 2013 um 18:46)

  • Ich hab Freunde, Verwandte und Familie! Um eine Meinung zu bekommen, kann ich auch die fragen. Ich dachte, das wäre ein Mietrechtsforum, in dem man ein bisschen mehr als eine Meinung bekommt. Nimm es nicht persönlich! Aber das meinte ich in meine Anfangspost mit "qualitativ"...

  • Ich hab Freunde, Verwandte und Familie! Um eine Meinung zu bekommen, kann ich auch die fragen. Ich dachte, das wäre ein Mietrechtsforum, in dem man ein bisschen mehr als eine Meinung bekommt. Nimm es nicht persönlich! Aber das meinte ich in meine Anfangspost mit "qualitativ"...


    Dann gehste besser dorthin, wo Du eine kundige Meinung für mindestens zweistelliges bekommst.

  • Wie gesagt,wollt keine Meinung, sondern Fakten!

    Verstanden. Fakten bekommen Sie beim Anwalt und auch mögliche Schritte Ihres weiteren Tun's.
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