Mieterhöhung nach Modernisierung (Fassadendämmung, neue Fenster, neue Heizanlage)
Hallo,
Bei der Ermittlung der Baukosten schlägt der Vermieter auf die belegten Handwerkerrechnungen noch pauschal
10% als Baunebenkosten auf. Ist das zulässig? Wenn ja, um welche Leistungen kann ich die vorgelegten Rechnungen möglicherweise kürzen mit dem Hinweis, daß diese dann den Baunebenkosten zuzuordnen wären?
MfG kappes