Kündigung wegen Eigenbedarf, aber Zweckentfremdet!

  • Wir möchten hier kurz unser Problem schildern!
    Meine Freundin und ich sind vor einem Jahre zusammen gezogen, auch Nachwuchs war zu dem Zeitpunkt geplant und im August 2013 schließen wir auch den Bund der Ehe, darum haben wir gleich eine 5 Zimmer Wohnung angemietet um nicht nach 2 oder 3 Jahren wieder umziehen zu müssen! Nun hatten wir das Glück, dass eine Arbeitskollegin von meiner Freundin eine Wohnung zu vermieten hatte die in einer schönen Wohnsiedlung liegt, wo sich weit und breit keine Bundes- oder Landstraße befindet, es sehr ruhig ist und sehr ländlich, aber trotzt alledem noch recht Zentrum nah. Wir haben natürlich nicht lange überlegt und sofort zugeschlagen!
    Bei der Besichtigung der Wohnung haben wir auch gesagt das wir längerfristig suchen und nicht in 1 oder 2 Jahren wieder ausziehen wollen, und wurde versichert, dass wir solang in der Wohnung bleiben können wie wir wollen und wenn wir sonst etwas haben, können wir uns jeder Zeit melden, da sie eine gute Vermieterin ist und auch bleiben will!
    Es war also alles perfekt und wir haben den Mietvertrag unterschrieben und sind am 01.06.2012 eingezogen!
    Wir haben uns recht schnell eingelebt, meine Freundin könnte mit dem Fahrrad zur Arbeite und ich hatte durch den Umzug nun auch die Möglichkeit eine Fahrgemeinschaft zur zu bilden.
    Im November 2012 sollte sich unser Glück noch erweitern und wir habe erfahren das wir Zwillinge bekommen, die Freude war natürlich riesig, da alles genau so kam wir wir es geplant hatten. Der ET war für Ende Juli angesetzte und mit der Hochzeit Ende August hätte es alles besser nicht laufen können! Jetzt müssen hat nur noch ein paar Kleinigkeiten geklärt werden, wo bringen wir den Kinderwagen unter, da wir im ersten OG wohnen und der Hausflur für einen Zwillingskinderwagen klein gewesen wäre, wir sind also zu unserer Vermieterin um diese kleine Problem zu klären.
    Denn um das Haus herum ist genug Platz und auch Räumlichkeiten die man mit wenig Aufwand hätte umbauen können, nach einem Gespräche im März 2013 mit unserer Vermieterin und ihrem Mann und 2 Tassen Kaffee gab es einige Ideen und man wollte uns dann in einigen Tagen telefonisch Bescheid geben!
    Einige Tage später hatten wir wegen der Schwangerschaft einen Termin in einer Spezialklinik, die Schwangerschaft verlief vorbildlich und es war reine Kontrolle und ganz normal bei einer Zwillingsschwangerschaft!
    Auf dem Weg in die Klinik bekam meine Freundin starke Unterleibsschmerzen und Blutungen.
    In der Klinkt hat man dann festgestellt das sich der Muttermund geöffnet hat und die Fruchtblase geplatzt ist. Für uns ist natürlich eine Welt zusammen gebrochen, da uns sehr schnell klar war, das unsere beiden Söhne in der 21 Woche keine Chance haben werden und meine Freundin musste Jonas und Janosch auf ganz normalen weg zur Welt bringen.
    Als meine Freundin nun in den Wehen lag und wir nun durch die Hölle gingen, klingelten einige male unsere Handy´s und an der Nummer haben wir gesehen das es unsere Vermieterin war!
    Natürlich sind wir nicht herangegangen und später kam noch eine SMS das sie mit uns reden müsse! In unserer Situation haben wir natürlich all das ignoriert.
    Als wir 2 Tage Später wieder zuhause angekommen sind, bin gleich zu unserer Vermieterin (wohnt 2 Häuser weiter in der selben Straße) um erstens zu fragen was sie wollte und zweitens um ihr zu sagen das wir unsere Kinder verloren haben, da unser Verhältnis bis dato recht freundschaftlich war habe ich natürlich etwas Anteilnahme erwartet!
    Allerdings war der Grund für den Anruf um uns mitzuteilen, das wir bis Ende des Jahres ausziehen sollten, da die Wohnung nicht für eine Familie mit Kind ausgelegt sei! Als ich dann sagte das wir unsere Kinder verloren haben, war kurze Ratlosigkeit zu spüren und dann wurde mir gesagt das es sich ja dann erledigt hätte und wir dort wohnen bleiben könnten....

    ....ICH LASS DAS MAL SO STEHEN UND KOMMENTIERE IHRE AUSSAGE NICHT!!!!!

    Sie selbst hat mit ihrem Mann und ihren 3 Kindern vor dem Bau ihres neuen Hauses in dieser Wohnung gewohnt, uns war also gleich klar das es nur die Sache mit der Unterbringung des Kinderwagen ging, weil dieses ja mit Kosten verbunden war! Besonders weil schon einige Mängel die beim Einzug vorhanden waren und beseitigt werden sollten, bis heute noch vorhanden sind!
    Auf Grund ihrer Aussage „Dann hat sich das ja erledigt, dann könnt ihr hier wohnen bleiben“
    haben wir natürlich auch den freundschaftlichen Kontakt abgebrochen und das ganze nur noch als Mieter und Vermieter gesehen!
    Die nächsten Wochen hatten wir dann auch unsere Ruhe in der Wohnung, bis dann auf einmal kleine Streitigkeiten anfingen von Seiten der Nachbarin unter uns, die auch die Tochter unserer Vermieterin ist! Alles fing damit an, dass ich eine Kunststoffverpackung in die Biotonne geworfen habe und unsere Nachbarin mich aufgefordert hat das da herauszunehmen da sonst der Müll auf Grund eines Sensors im Müllwagen nicht mitgenommen wird!
    Ab diesem Zeitpunkt kam von Seiten der Nachbarin, die sehr viel Zeit hat (10 Jahre Harz4) ,immer mehr Kleinigkeiten die ich jetzt auch leid bin aufzuzählen.
    Somit war es dann diese Woche am 05.07.2013 soweit das unsere Vermieterin uns die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt hat, da ihr Mann diese als Büro und Lagerraum für seine Allzweckfirma nutzen möchte! Allerdings müssen wir dazu sagen, das beide aus gesundheitlichen Gründen seit Monaten nicht nicht in der Lage waren in unsere Wohnung zu kommen, da sie die Treppen nicht ohne Schmerzen steigen könnten!
    Für uns ist ganz klar, das alle Grunde nur vorgeschoben sind, wir sind auch nicht mit einem Auszug zu ihren Bedingungen einverstanden, da dieses immer mit Unkosten verbunden ist, Transporter, Maklergebühren, Renovierung der neuen Wohnung usw.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Tipps und Links für mich habt, auch was ich rechtlich unternehmen kann, eine gute Rechtsschutzversicherung ohne SB ist vorhanden!

    LG
    Dennis

    P.S.: Auch wurde uns ab sofort mündlich die Mitnutzung der, wie im Mietvertrag vereinbarten, Nebenräume untersagt, wie Garage, Partyraum usw!! da diese wie wir persönlich von unseren Vermieterin wissen, zu einer 3ten Mietwohnung umgebaut werden sollen!

    4 Mal editiert, zuletzt von dennis77 (6. Juli 2013 um 12:43)

  • Des weiteren handelt es sich bei unserer Wohnung um eine Oberwohnung mit einem sehr schmalen Treppenaufgang (beim Einzug müssten wir sogar unser Sofa durch das Fenster in die Wohnung bringen), würde sich da nicht die Wohnung unter uns 3 Zimmer bei gleicher Wohnfläche mit großen Schiebetüren zur Terrasse (2 bis 3 Meter) in Richtung zum Haus und Grundstück unserer Vermieterin und auch Sitz der Firma ihres Mannes nicht besser eignen als Büro und Lagerraum? Wir wir aus früheren Zeiten wissen, zahlt unsere Nachbarin Miete und ist somit auch Mieterin, auch wenn sie die Tochter unserer Vermieterin ist?!

    2 Mal editiert, zuletzt von dennis77 (6. Juli 2013 um 13:06)


  • Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Tipps und Links für mich habt, auch was ich rechtlich unternehmen kann, eine gute Rechtsschutzversicherung ohne SB ist vorhanden!

    Leider habe ich keine Tipps für Sie, da ich nach dem ersten Absatz nicht mehr weitergelesen habe.

    eine gute Rechtsschutzversicherung ohne SB ist vorhanden!

    Na dann nutzen Sie diese doch.

  • Kannst du bitte deine Frage etwas präzisieren, oder meinst du, dass man sich ganz durch deinen Roman durchlesen muss, um zu wissen, was dich bewegt?

    -neue Wohnung gemietet, weil Familienplanung!

    -Zusage das ist naher und ferner Zukunft kein Eigenbedarf gestellt wird!

    -Wohnung sollte gekündigt werden, weil Kinder unterwegs sind und die Wohnung dafür nicht ausgelegt ist! Vermieterin hat aber selbst über Jahre mit den eigenen 3.Kindern in dieser Wohnung gewohnt! Kündigung würde aber wieder zurück genommen, weil wir unsere Kinder verloren haben im 5 Monat!

    -Wohnung würde dann einige Monate später doch gekündigt, wegen Eigenbedarf! Soll jetzt als Büro und Lagerraum genutzt werden, Vermieter verfügt aber noch über weiteren Wohnraum der vermietet ist, welcher sich eindeutig besser als Büro und Lagerraum eignen würde, da diese sich im EG befinden!

  • Hallo dennis77,

    fast hätte ich Deinen Roman RTL und dem Goldenen Blatt angeboten...

    "neue Wohnung gemietet, weil Familienplanung!"
    - ok.

    "Zusage das ist naher und ferner Zukunft kein Eigenbedarf gestellt wird!"
    - Zusage ist bla bla, da unverbindlich. Oder doch zuverlässig beweisbar?

    "Wohnung sollte gekündigt werden, weil Kinder unterwegs sind und die Wohnung dafür nicht ausgelegt ist!"
    - Ist kein Kündigungsgrund.

    "Vermieterin hat aber selbst über Jahre mit den eigenen 3.Kindern in dieser Wohnung gewohnt! Kündigung würde aber wieder zurück genommen, weil wir unsere Kinder verloren haben im 5 Monat!"
    - Ist unerheblich.

    "Wohnung würde dann einige Monate später doch gekündigt, wegen Eigenbedarf! Soll jetzt als Büro und Lagerraum genutzt werden, Vermieter verfügt aber noch über weiteren Wohnraum der vermietet ist, welcher sich eindeutig besser als Büro und Lagerraum eignen würde, da diese sich im EG befinden!"
    - Auch, wenn jeder Deiner Sätze mit "!" endet, werden sie nicht wirkungsvoller.
    Ob dieses neuerliche Eigenbedarfargument "zieht", sollte ein Fach-Anwalt überprüfen.

  • Zitat

    "Vermieterin hat aber selbst über Jahre mit den eigenen 3.Kindern in dieser Wohnung gewohnt! Kündigung würde aber wieder zurück genommen, weil wir unsere Kinder verloren haben im 5 Monat!"
    - Ist unerheblich.


    Gehts noch?

    Für mich ist das ganz klar vorhersehbarer Eigenbedarf. Ausserdem ist es meines Wissens nach immer schwieriger mit Gewerberäumen, als mit tatsächlichem Wohnbedarf.
    Und vertraglich zugesicherte Mitnutzungen dürfen nicht einfach wieder entzogen werden.

  • 1. Frage: Ist es ein Zweifamilienhaus in dem der Vermieter selbst wohnt?

    Zitat

    "Wohnung sollte gekündigt werden, weil Kinder unterwegs sind und die Wohnung dafür nicht ausgelegt ist!"


    haben sie diese Aussage schriftlich oder mündlich?

    Zitat

    "Wohnung würde dann einige Monate später doch gekündigt, wegen Eigenbedarf! Soll jetzt als Büro und Lagerraum genutzt werden, Vermieter verfügt aber noch über weiteren Wohnraum der vermietet ist, welcher sich eindeutig besser als Büro und Lagerraum eignen würde, da diese sich im EG befinden!"


    würde oder wurde?
    Eine Eigenbedarfskündigung zur gewerblichen Nutzung ist nicht rechtens. Wenn sie die Kündigung so erhalten haben können sie dieser widersprechen, da sie ungültig ist. Es empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.
    Von nun an wirds dann aber ein holpriger Ritt mit den VM.

    Übrigens kann man mit einem schriftlichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch den VM sowas im Vorfeld vermeiden.

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