Kaution zurückbekommen - etwas komplizierter Sachverhalt

  • Hallo.

    Ich habe eine Frage zu folgender Mietsituation, die sich leider nicht aus dem Vertrag ergibt.

    Person A und B ziehen neu in eine Wohnung (WG), zahlen je 500€ Kaution. Normaler Mietvertrag.

    Später zieht A aus und C zieht ein, A wird aus dem Vertrag entlassen, B hinein genommen.

    Wieder später zieht auch B aus, dafür D ein.

    Es wohnen also nun C und D in der Wohnung und stehen auch im Mietvertrag. Die Kaution stammt aber noch von A und B, die auch das Kautionskonto damals eröffneten.

    problem: A und B verstehen sich garnicht mehr gut mit C und D und sie weigern sich die Kaution auszuzahlen. Können nun A und B die Kaution von dem Kautionskonto vom Vermieter einfordern, bzw. forder, dass das Konto aufgelöst wird, ihnen die Kaution ausgezahlt wird und C und D ein eigenes neues Kautionskonto eröffnen müssen?
    Wie sollten A und B vorgehen?

    Danke schonmal im vorraus und viele Grüße


  • problem: A und B verstehen sich garnicht mehr gut mit C und D und sie weigern sich die Kaution auszuzahlen.

    Das ist doch, mietrechtlich gesehen, kompletter Unsinn!
    Der Vermieter hat doch die Kaution bekommen oder nicht oder wird diese Kaution innerhalb WG hin und hergeschoben?

    Zitat

    Können nun A und B die Kaution von dem Kautionskonto vom Vermieter einfordern, bzw. forder, dass das Konto aufgelöst wird, ihnen die Kaution ausgezahlt wird und C und D ein eigenes neues Kautionskonto eröffnen müssen?

    So ist das richtig. Wenn das Mietverhältniss beendet ist, muß die Kaution auch zurückgezahlt werden.

  • Hallo ribald,

    die Kaution ist grundsätzlich an die Mietsache gebunden.
    Wenn es also zwischenzeitlich mehrere "Teil"-Mieterwechsel gab, so ist das deren untereinander zu regelnde Angelegenheit.
    WGs sind was Feines...:o

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