Bürge, Nachmieter gefunden.... Mietvertrag

  • Hallo,

    folgendes Problem habe ich:

    Mein Vater hatte zum 01.06.2013 eine neue Wohnung angemietet und ich habe dort gebürgt. Leider ist mein Vater am 20.05.2013 verstorben. Da ich ja nun Bürge bin muss ich ja die Warmmiete zahlen. Was ich auch getan habe. Kündigung haben wir auch eingereicht und endet am 31.08.2013. Jetzt haben wir einen Nachmieter zum 01.07.2013 gefunden und der Vermieteren ist die zu kurzfristig jetzt zum 01.07.2013 einen Mietvertrag zu erstellen.

    Ist das Rechtens?

    mfg

    Bernd


  • Ist das Rechtens?

    Ist es. Allein der Vermieter entscheidet ob, mit wem und ab wann er einen Mietvertrag abschließt.

    Er hätte genau so gut sagen können er sucht sich selbst einen Nachmieter oder will gar nicht mehr vermieten.

    Deine Doppelbelastung ist dabei völlig irrelevant.

    Mal davon abgesehen wäre mir als Vermieter das auch zu kurzfristig. Nicht wegen der Erstellung des Mietvertrages, den hat man im Normalfall parat, aber innerhalb von 4 Tagen den evtl. künftigen Mieter "prüfen" ist schon sehr kurz.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (26. Juni 2013 um 14:32)

  • Darf denn der Verwalter ohne unseres Wissens in die Wohnung rein und eine besichtung machen? Trotz das die Wohnung leer steht?

    Nein. Aber Ihr müßt gewährleisten das Besichtigungen möglich sind. Entweder zu den Terminen anwesend sein oder einen Schlüssel hinterlegen.

  • Schlüssel haben die, aber muss sowas nicht vorher mit uns abgesprochen werden?

    Und ausserdem ist die Vermieterin mit den neuen Mietern einverstanden nur es wäre zu kurzfristig mit dem Mietvertrag!

  • Schlüssel haben die, aber muss sowas nicht vorher mit uns abgesprochen werden?

    Und ausserdem ist die Vermieterin mit den neuen Mietern einverstanden nur es wäre zu kurzfristig mit dem Mietvertrag!

    Na ja, Ihr müßt/solltet der Vermieterin schon erlauben in Eurer Abwesenheit Besichtigungen mit Mietinteressenten durchzuführen. Mehr nicht.

    Und bitte nicht alle Schlüssel abgeben so lange der Vertrag nicht beendet ist.

    Das die Vermieterin mit dem neuen Mieter einverstanden ist ändert nichts daran das sie entscheidet ab wann sie einen Vertrag mit ihm abschließt.

  • Das Sie in die Wohnung darf zur besichtigung. (Schriftlich)

    Das darf sie gemäß BGB § 809 auch ohne schriftliche Absprache. Das einzige was sie mit Euch absprechen müßte wäre der Termin.

    Also kein Grund außerordentlich zu kündigen.

  • Vergessen Sie das Alles. Auch die absurdesten Gedankengänge helfen Ihnen nicht weiter.
    Doppelte Mietzahlungen bei Wohnungswechsel sind gang und gäbe. Das perfekte Timing gelingt nur selten.

  • Hallo Bernd27,
    ich verstehe die Problematik sehr gut. Vielleicht gelingt es Euch in Kooperation mit der VM die noch verbleibende Zeit wenigstens um einen Monat zu verkürzen.

  • Zitat

    Vergessen Sie das Alles. Auch die absurdesten Gedankengänge helfen Ihnen nicht weiter.
    Doppelte Mietzahlungen bei Wohnungswechsel sind gang und gäbe. Das perfekte Timing gelingt nur selten.


    Naja. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begeht, wenn er die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betritt. Egal ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. D.h. das eine fristlose Kündigung aufgrund des Hausfriedensbruchs sehr wohl möglich ist.

  • Naja. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begeht, wenn er die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betritt. Egal ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. D.h. das eine fristlose Kündigung aufgrund des Hausfriedensbruchs sehr wohl möglich ist.


    Das wäre zweifellos eine Möglichkeit, evtl. des VM's Entscheidungsfreudigkeit zu beschleunigen... Mir kommen da so Gedanken... § 123 StGB...

  • Also habe ich doch möglichkeiten?

    Aber Vorsicht! Sie werden sich anrechnen lassen müssen, das Sie mit der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter dem Hausfriedensbruch Vorschub geleistet haben. Er kann dann sogar behaupten, das Sie im die Schlüssel eben zum Zweck der Wohnungsbesichtigung ausgeliehen haben.

    Das Ding steht nur auf einen halben Bein. Hände weg von dieser Konstruktion. Zumal es den Anschein hat, das das alles nur ein Racheakt wegen des nicht wunschgemäßen Aufehebungsvertrages hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!