Hallo,
folgendes Problem habe ich:
Mein Vater hatte zum 01.06.2013 eine neue Wohnung angemietet und ich habe dort gebürgt. Leider ist mein Vater am 20.05.2013 verstorben. Da ich ja nun Bürge bin muss ich ja die Warmmiete zahlen. Was ich auch getan habe. Kündigung haben wir auch eingereicht und endet am 31.08.2013. Jetzt haben wir einen Nachmieter zum 01.07.2013 gefunden und der Vermieteren ist die zu kurzfristig jetzt zum 01.07.2013 einen Mietvertrag zu erstellen.
Ist das Rechtens?
mfg
Bernd