1.Betriebskostenabrechnung

  • Hallo zusammen,
    Seit 2000 wohne ich in einer kleinen Wohnung(48m²) und vor paar Tagen bekam ich erste Betriebskostenabrechnung.
    Der Vermieter hat für die Berechnung eine Heizungs-Ablesefirma beauftragt.

    Hier paar Eckdaten , die vielleicht relevant sein können:
    EG und 1 Etage gehört als ganzes zu einer Lokalfläche/Gewerbe mit ca. 215m²/incl. 6 Toiletten
    Seit 2009 war das Lokal bis Okt. 2012 nicht vermietet
    8 Parteien Haus - ca.512m² + das Lokal - 215m²
    Wasserzähler gibts nur im Keller.


    Im Mietvertrag sind folgende BK aufgelistet:

    Wasser - nach m²
    Entwässerung - nach m²
    Niederschlagswasser/Regenwasser - bei Bedarf nach m²
    Allgemeiner Strom - nach m²
    Grundsteuer - nach m²
    Müllabfuhr - nach m²
    Strassenreinigung - nach m²
    Lift - nach m²
    Heizung/Warmwasser- 50%/50%

    Kann bitte jemand die Betriebskostenabrechnung grob überprüfen ?
    Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten eurerseits freuen!

  • Zu bemängeln ist der Abrechnungsmodus 50/50. Das ist nicht mehr zulässig.
    Es gilt schon ein paar Jahre 70% Verbrauch/30% Grundkosten.
    Ich würde diesbezüglich Einspruch einlegen. Die Ablesefirma muß das eigentlich wissen.

  • Hallo Conny39,

    verglichen hast Du sicherlich schon selbst, oder?
    Mit "nach m²" dürfte wohl anteilige Mietfläche gemeint sein?

    Im Mietvertrag sind folgende BK aufgelistet:

    Wasser - nach m² - Falsch, da nach Nutzern berechnet wurde.

    Allgemeiner Strom - nach m² - Falsch, da nach Mieteinheiten berechnet wurde.

    Müllabfuhr - nach m² - Falsch, da nach Nutzern berechnet wurde.

    Heizung/Warmwasser- 50%/50% - Falsch, da nach 50/50 berechnet wurde.
    Für alle ab dem 1.1.2009 begonnenen Abrechnungszeiträume sind 30% nach Mietfläche und 70% nach Verbrauch zu berechnen. Quelle: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem , § 7 erster fettgedruckter Satz. Der Provider weiss das natürlich, darf den Berechnungsschlüssel jedoch von sich aus NICHT ändern, sondern muss den Auftrag hierzu von seinem Auftraggeber erhalten ohne dass er sich darum selbst zu kümmern hat.

    Dieser BK- + HeizkAbr. würde ich mit den genannten Begründungen widersprechen.

    Da Du von seit Mietbeginn 2000 bis 2011 keine BK-Abrechnungen bekommen hast, müssteste eigentlich alle von 2000 bis einschl. 2009 geleisteten Abschlagszahlungen zurückverlangen können.

    PS: Hier handelt sich ja lediglich um eine Aufstellung der BK, zu einer Abrechnung gehört noch einiges mehr...

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (24. Juni 2013 um 00:19)

  • Der Anteil der Grundsteuer kommt mir sehr hoch vor.
    Da bin ich im Bereich von 60 Euro pro Jahr für doppelt so große Wohnungen

    Hier liegt der Verdacht nahe, dass die höheren Steuern der Gewerbefläche euch mit aufs Auge gedrückt werden.
    Diese hat bei Leerstand aber ausschliesslich der VM zu tragen. Hier empfiehlt sich Einsicht in die Unterlagen.

    Der Allgemeinstrom ist auch exorbitant hoch, da sollte man mal prüfen lassen was da dranhängt.
    Auch halte ich die Abrechnung von Wasser nach Personen und Kanal nach qm für nicht gerechtfertigt, hier wäre dann auch für den Kanal die Abrechnung nach Personen notwendig oder beide nach qm.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (24. Juni 2013 um 15:18)

  • Herzlichen Dank euch allen für die hilfreichen Antworten :) Jetzt bin ich schon einen Schritt weiter und werde meinem Vermieter ein paar Fragen stellen.

    Vermieter , bin der gleichen Meinung , dass die Kostenverteilung bei Gewerbe/Wohnungen ungerecht sind.
    Naja ich werde erstmal abwarten , was mein Vermieter dazu sagt...

    Schönen Dank nochmal :)

    LG Conny

  • Zitat

    dass die Kostenverteilung bei Gewerbe/Wohnungen ungerecht sind.

    nicht ungerecht, sondern dass muss sauber getrennt werden ...

    z.B. teilweise ist die Gebäudeversicherung teurer wenn Gewerbeeinheiten im Haus sind
    oder es ist ständige Beleuchtung notwendig
    Steuer wurde ja schon angesprochen

    dass muss alles rausgerechnet werden für die Wohneinheiten

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