Nach Kündigung verlangt Vermieter Renovierung

  • Hallo,

    Mein Fall:

    Ich bin in meine Wohnung zum 01.03.2012 eingezogen, die Wohnung war in einem ordnungsgemäßen Zustand.

    Diese Wohnung habe ich Fristgerecht zum 30.04.2013 gekündigt, da ich in einem anderen Ort einen neuen Job bekommen habe. In meinem Mietvertrag ist nirgends etwas von Renovierung nach Auszug zu finden, außer "Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen" und "Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben". Soviel dazu.

    Nun war ich mit meinem Umzug schon fertig und wollte mit meinem Vermieter die Übergabe vollziehen, nachdem ich natürlich die Wohnung gesäubert habe und auch "freiwillig" das Wohnzimmer sowie Flur geweißt habe. Jetzt meinte aber der Vermieter, dass er die Wohnung so nicht übernehmen könne, da sie so nicht in Ordnung ist. Ich habe aber 3 Zeugen, dass die Wohnung entsprechend des Mietvertrages in ordnungsgemäßem Zustand ist. (Der Kollege, der mir beim Striechen geholfen hat, ist Malermeister, nur so am Rande =) )

    Nun habe ich im Nachhinein per Mail vom Vermieter die Mitteilung bekommen, dass eine externe Firma die Renovierung machen wird und ich die Rechnung in Höhe von 400 Euro übernehmen soll.

    Nun meine Frage: Lohnt es sich da gerichtlich gegen anzugehen oder stehen die Chancen trotz 3 Zeugen eher schlecht?

    Danke im Vorraus für die Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matalius

  • Hallo Matalius


    Nun habe ich im Nachhinein per Mail vom Vermieter die Mitteilung bekommen, dass eine externe Firma die Renovierung machen wird und ich die Rechnung in Höhe von 400 Euro übernehmen soll.

    Nun meine Frage: Lohnt es sich da gerichtlich gegen anzugehen oder stehen die Chancen trotz 3 Zeugen eher schlecht?

    Ich denke du hast da ganz gute Chancen.
    Als erstes solltest du prüfen (lassen) ob du überhaupt renovieren müsstest,
    als zweites kannst du die Arbeiten selbst fachgerecht erledigen (ggf. mit deiner fachkundigen Hilfe)
    bevor der VM Kosten bei dir fordern darf.


    VG Syker

  • Hallo Matalius


    Ich denke du hast da ganz gute Chancen.
    Als erstes solltest du prüfen (lassen) ob du überhaupt renovieren müsstest,
    als zweites kannst du die Arbeiten selbst fachgerecht erledigen (ggf. mit deiner fachkundigen Hilfe)
    bevor der VM Kosten bei dir fordern darf.


    VG Syker

    Hallo Syker,

    Naja, die Wohnung hat sogut wie keine Abnutzungsspuren, bis auf einen ganz kleinen Gelbstich im Wohnzimmer, da Raucherhaushalt. Aber selbst Nikotinablagerungen sind noch kein Grund für eine Renovierung, wie ich aus Bekanntenkreisen gehört habe. Also dementsprechend darf er mir diese Renovierung durch die externe Firma in Rechnung stellen?

  • Naja, die Wohnung hat sogut wie keine Abnutzungsspuren, bis auf einen ganz kleinen Gelbstich im Wohnzimmer, da Raucherhaushalt.


    Hierüber kannn man trefflich streiten...
    Gibt es Protokolle vom Einzug und vom Auszug?
    Was sagen sie aus, wie unterscheiden sie sich?

  • Hierüber kannn man trefflich streiten...
    Gibt es Protokolle vom Einzug und vom Auszug?
    Was sagen sie aus, wie unterscheiden sie sich?

    Natürlich gibt es Protokolle. Die Unterschiede sind halt, dass beim Auszug die Wände von Flur und Wohnzimmer bemängelt werden, welche aber kaum auffallen. Daher habe ich zumindest diese beiden Bereiche schon freiwillig mithilfe eines befreundeten Malermeisters geweißt. Dies hat dem Vermieter aber nicht gereicht und er will das jetzt durch eine externe Firma nochmal machen lassen + Küche + Bad, wobei dort kaum Abnutzungsspuren an den Wänden sind.

  • Natürlich gibt es Protokolle. Die Unterschiede sind halt, dass beim Auszug die Wände von Flur und Wohnzimmer bemängelt werden, welche aber kaum auffallen. Daher habe ich zumindest diese beiden Bereiche schon freiwillig mithilfe eines befreundeten Malermeisters geweißt. Dies hat dem Vermieter aber nicht gereicht und er will das jetzt durch eine externe Firma nochmal machen lassen + Küche + Bad, wobei dort kaum Abnutzungsspuren an den Wänden sind.


    Dann wird er es auch vermutlich wohl bezahlen müssen. Eine Verbesserung des Zustandes der Mietsache kann ein VM regelmässig nicht verlangen.

  • Wieder zurück zum Urschleim der Anfrage:

    In meinem Mietvertrag ist nirgends etwas von Renovierung nach Auszug zu finden, außer "Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen" und "Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben".

    Also geben Sie die Wohnung besenrein zurück!! Was besenrein ist finden Sie überall im Internet.

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