Hallo,
Mein Fall:
Ich bin in meine Wohnung zum 01.03.2012 eingezogen, die Wohnung war in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Diese Wohnung habe ich Fristgerecht zum 30.04.2013 gekündigt, da ich in einem anderen Ort einen neuen Job bekommen habe. In meinem Mietvertrag ist nirgends etwas von Renovierung nach Auszug zu finden, außer "Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen" und "Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben". Soviel dazu.
Nun war ich mit meinem Umzug schon fertig und wollte mit meinem Vermieter die Übergabe vollziehen, nachdem ich natürlich die Wohnung gesäubert habe und auch "freiwillig" das Wohnzimmer sowie Flur geweißt habe. Jetzt meinte aber der Vermieter, dass er die Wohnung so nicht übernehmen könne, da sie so nicht in Ordnung ist. Ich habe aber 3 Zeugen, dass die Wohnung entsprechend des Mietvertrages in ordnungsgemäßem Zustand ist. (Der Kollege, der mir beim Striechen geholfen hat, ist Malermeister, nur so am Rande =) )
Nun habe ich im Nachhinein per Mail vom Vermieter die Mitteilung bekommen, dass eine externe Firma die Renovierung machen wird und ich die Rechnung in Höhe von 400 Euro übernehmen soll.
Nun meine Frage: Lohnt es sich da gerichtlich gegen anzugehen oder stehen die Chancen trotz 3 Zeugen eher schlecht?
Danke im Vorraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Matalius