Müssen die Möbel bei Auszug ausgeräumt werden?

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe in einem WG-Zimmer gewohnt welches bei meinem Einzug möbliert war. Die Möbel hätte ich auch durch meine eigenen austauschen können was mir für die relativ kurze Dauer (ca 12 monate) des Mietverhältnisses allerdings nicht angemessen schien. Also habe ich die Möbel so belassen und teilweise genutzt und meine eigenen zwischen gelagert.

    Jetzt möchte ich ausziehen und das Zimmer so verlassen wie ich es vorgefunden habe. Allerdings wird nun von mir verlangt (...vom Nachmieter bzw. den Mitbewohnern) das Zimmer komplett leer zu räumen also auch die Möbel die mir nicht gehören (es gibt keinen Kaufvertrag oder ähnliches...) zu entsorgen. Nun zu meiner Frage - muss ich das tun? Wem gehören denn eigentlich die Möbel? Wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

    Danke im Vorraus

    Gruß Hugo

  • Zitat

    Wem gehören denn eigentlich die Möbel?

    Was ist das denn für eine Frage? Die Möbel gehören dem, der Sie gekauft hat, bzw. dem der sie zusammen mit dem Mietvertrag vermietet hat. Wenn man eine möblierte Wohnung/Zimmer mietet, hat man noch lange nicht Eigentum an den Möbeln erworben.

  • Das was Ihnen vermietet wurde (Zimmer mit Möbeln drin) übergeben Sie auch wieder so zurück. Wenn Sie die darin befindlichen Gegenstände nicht erworben haben, gehören Sie Ihnen auch nicht. Das eigene nehmen Sie mit.
    Eigentlich gar keine Frage.

  • Hallo nochmal,

    also ich glaube ich muss das noch mal genauer erläutern: Der Vermieter hatte mit dem oben beschriebenem nichts zu tun. Ich habe ein unmöbliertes Zimmer gemietet. Die Möbel vom Vormieter standen allerdings noch drin und da habe ich die eben auch gelassen. Jetzt bei meinem Auszug würde ich die Möbel gerne auch wieder drin lassen - der Nachmieter will das aber nicht und ich soll nun anscheinend alle Sachen die noch drin sind (und mir ja nicht gehören) ausräumen und entsorgen! Und die Frage ist jetzt - muss ich das tun? Oder machen das der Nachmieter bzw. die übrigen Bewohner?

  • Wenn Sie die Möbel vom Vormieter übernommen haben, müssen Sie sie auch mitnehmen.

    Wenn Ihnen das Zimmer vom Vermieter mit Inhalt(Möbeln) übergeben wurde dann geben Sie es genauso wieder zurück. Damit hat der Vermieter schon was zu tun, wieso Sie in freisprechen, kann ich nicht begreifen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (23. Juni 2013 um 19:37)

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