Hallo, meine Frau und ich ziehen in naher Zukunft in das Haus Ihrer Eltern, wo ihnen aber nur zur hälfte gehört (Erbengemeinschaft)! Da das Haus schon einige Jahre auf dem Buckel hat ist der Speicher-/Bodenaufgang in der Wohnung wo wir einziehen möchten. Es wäre rein theoretisch möglich den Aufgang vor die Wohnungstür zu verlegen! Nun meine Frage, darf ich den Aufgang verlegen lassen? Brauche ich eine erlaubnis von den anderen Hausbewohnern dafür?
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