Darf ich den Aufgang zum Speicher/Dachboden versetzen ?

  • Hallo, meine Frau und ich ziehen in naher Zukunft in das Haus Ihrer Eltern, wo ihnen aber nur zur hälfte gehört (Erbengemeinschaft)! Da das Haus schon einige Jahre auf dem Buckel hat ist der Speicher-/Bodenaufgang in der Wohnung wo wir einziehen möchten. Es wäre rein theoretisch möglich den Aufgang vor die Wohnungstür zu verlegen! Nun meine Frage, darf ich den Aufgang verlegen lassen? Brauche ich eine erlaubnis von den anderen Hausbewohnern dafür?

  • Ich hab vergessen zu schreiben das wir die Wohnung den Eltern meiner Frau abkaufen!

    Als Eigentümer können Sie auch die erforderlichen Umbauten durchführen.
    Sofern die Erbengemeinschaft aber weiterbesteht, kommen Sie um deren Zustimmung trotzdem nicht drumrum.

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