Vermietung von Messezimmer

  • Ich bewohne eine 4 Zimmer Wohnung. Seit dem Tod meines Mannes habe ich für dessen Büro keine Verwendung mehr. Nun habe ich von Bekannten erfahren, dass sie ihre leeren Zimmer an Messegäste vermieten. Das würde ich gerne auch mit dem Büro meines Mannes machen. Ein Sofa steht ja schon drin, und das hat eine Schlaffunktion. Nun ist die Frage, ob ich das überhaupt darf und ob ich meinem Vermieter davon berichten muss?

    Gruss

  • Generell hat der Vermieter bei jeder Art von Untervermietung ein Mitspracherecht, ohne seine Erlaubnis geht gar nichts. So steht es zumeist auch ausdrücklich in den Mietverträgen. Es spielt dabei keine Rolle, ob nur ein einzelnes Zimmer oder gleich die ganze Wohnung untervermietet werden soll. Fehlt die Erlaubnis des Vermieters jedoch, handelt es sich um eine unerlaubte "Gebrauchsüberlassung an Dritte" (Paragraf 540 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Das kann im Extremfall zu einer fristlosen Kündigung führen, von der dann Unter- und Hauptmieter betroffen wären. Lediglich Familienangehörige, die zum engsten Familienkreis gehören, dürfen immer aufgenommen werden. Dazu zählen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern.

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