Muss die Reparatur wirklich durch Notdienst erfolgen?

  • Hallo zusammen,

    in einem von mir vermieteten Objekt hat ein Sanitärunternehmen nun festgestellt, dass im Haus Rohre verstopft sein müssen. Durch einen entstehenden Unterdruck (lange Geschichte) führt das dazu, dass nach dem Spülen und öffnen des Stöpsels Wasser unter dem Waschbecken in der Küche austritt. Nun muss ein Rohrreinigungsunternehmen her. Mir ist klar, dass ich als Vermieter dieses Unternehmen beauftrage und für die Leistungen zahle, ABER da wir Freitag haben fordert der Mieter das Rufen eines Notdienstes.


    Dazu:
    1. Das Wasser läuft nur aus, wenn man das Spülbecken auch benutzt. Wenn man es nicht benutzt, läuft auch nichts aus.
    2. Das Haus besitzt im Nebenraum noch eine extra Waschküche mit Spülbecken. Dies kann alternativ ohne Probleme genutzt werden.

    Meiner Meinung rechtfertigt deswegen das Problem nicht das Rufen eines Notdienstes. Und ganz generell, wann muss ich wirklich als Vermieter einen Notdienst rufen?

    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Besten Gruß, Bernd

  • Luxusansprüche der Mieter müssen Sie nicht befriedigen. Da im Nebenraum noch eine Möglichkeit besteht ist kein Notfall anzunehmen.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Durch einen entstehenden Unterdruck (lange Geschichte) führt das dazu, dass nach dem Spülen und öffnen des Stöpsels Wasser unter dem Waschbecken in der Küche austritt.
    Das Wasser läuft nur aus, wenn man das Spülbecken auch benutzt.


    Wo -genau! - tritt Wasser aus?

  • Hallo, danke für die Antworten.

    Das Wasser tritt tropfenweise unter dem Spülbecken in der Küche aus. Zwischen den Verbindungsstücken zum Hausanschluss sowie direkt an der Verbindung zum Hausanschluss. Beides ist jedoch ohne größere Umstände erreichbar und kann leicht wieder aufgewischt werden. Ändert dies etwas an der Sachlage? Ich kann es mir nicht vorstellen.

    Dazu sollte ich erwähnen, dass sich der Mieter die Küche mit meinem OK vor kurzem auf eigene Faust eingebaut hat.

    Beste Grüße,
    Bernd

  • Nun beruhigen Sie sich mal. Das stellt man einen Topf drunter und wenn das Wasser unter dem Niveau der Austrittsöffnung liegt, hört das ganz alleine auf.
    Am Montag kommt der Installateur und man wird die Ursache feststellen. Sollten es ein Montagefehler des Mieters sein, dann lassen Sie ihn die Rechnung bezahlen und er soll sich dann noch bedanken für die Einsparung des Notzuschlages.

  • Das Wasser tritt tropfenweise unter dem Spülbecken in der Küche aus. Zwischen den Verbindungsstücken zum Hausanschluss sowie direkt an der Verbindung zum Hausanschluss.

    Dazu sollte ich erwähnen, dass sich der Mieter die Küche mit meinem OK vor kurzem auf eigene Faust eingebaut hat.


    Also die Verbindung vom Wandauslass zur Spülenarmatur. Logisch, wenn die Spüle bewegt wird, wird diese Verbindung an ihren Anschluss- bzw. Verbindungsstellen mechanisch belastet, welches leicht zu Undichtigkeiten führen kann.
    Da der M hier Arbeiten ausgeführt hatte, hat er auch für Risiken zu haften. Ich würde ihm mitteilen, dass ich mir vorbehalte, Regressansprüche zu stellen, fass die Bausubstanz geschädigt werden sollte. Schadenersatzpflicht ergibt sich aus § 823 BGB.

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