Hallo,
um den Mietpreis für eine Wohnung mit 2 Bädern niedrig zu halten haben wir den potentiellen zukünftigen Vermieter darum gebeten ein renovierungsbedürftiges Bad nicht zu erneuern. Dieser hat vorgeschlagen eine Klausel im Mietvertrag aufzunehmen, dass im Falle eines Wasserschadens (alte Rohre) das besagte Bad stillgelegt wird. Das würde bedeuten es steht nur noch ein Bad zur Verfügung.
Ist diese Klausel rechtlich in Ordnung?
Danke im Voraus!