Renvierung bei Auszug nach 19 Monaten

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe leider Probleme mit meinen Vermietern und jetzt Angst, dass sie mir die Kaution einbehalten, so etwa "aus Prinzip". Daher würde ich gerne wissen was der rechtliche Rahmen ist und hoffe, ihr könnt mir helfen (Ich habe bereits einiges durchsucht aber nie genau das passende vorhandene Thema gefunden hier oder in Google)

    Ausgangssituation: Ich bin in eine Wohnung (BJ 1990) Anfang letztes Jahr eingezogen, die vor meines Einzugs renoviert wurde (Nur Wände & Decken wurden frisch verputzt und gestrichen)

    Im Mietvertrag (Vorlage Haus- & Grundsitzerverein, Fassung 04/2008) ist unter dem §9 die Schönheitsreperaturen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume geregelt. Ich hoffe die Kurzversion reicht aus:
    1. "Der Miete...stellt von Allem frei..
    2. Der Mieter verpflichtet sich Schönheitreperaturen an Wänden, Decken.... alle 5 Jahre... sonstige 7 Jahre... an Heizungen alle 10 Jahre...fachgerecht auszuführen.... Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich bei es sich bei Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt...
    3. Endet das Mietverhältis vor Ablauf ... dann hat der Mieter anteilig zu zahlen.. Auf Basis Kostenvoranschlag eines auszuwählenden Malerfachgeschäftes...
    4ff. Weitere 4 Paragraphen drehen sich um Beschädigungen (unter 125€ selbst zahlen... sofort melden... pflegend zu behandeln etc.

    Jetzt stellt sich für mich die Frage was ich tatsächlich machen muss, z.B. Wände spachteln und weisseln, Decken neu streichen, Türen etc. neu streichen?
    Im Mietvertrag wurde festgehalten das Wände und Türen beim Einzug neu gestrichen wurden, sonst nichts.

    Wäre klasse wenn Ihr mir helfen könntet, da ich nie gedacht hätte in eine solche Situation zu kommen und hoffe keinen RA einbeziehen zu müssen.
    Gerne gebe ich auch weitere Infos wenn das nicht ausreichen sollte. Ggfs. kennt ja sogar jemand die Vertragsvorlage :)

    Vielen Dank an Alle!

    3 Mal editiert, zuletzt von mieter12345 (19. Juni 2013 um 22:43)

  • Die Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen sind so ok.
    Ich würde Veränderungen die ich in der Wohnung vorgenommen habe beseitigen und die Wohnung so übergeben wie ich sie übernommen habe. Türen, Heizkörper und Decke, sofern diese nicht durch Sie verändert wurden, halte ich nach 1 1/2 Jahren noch nicht für renovierungsbedürftig.

  • Türen, Heizkörper und Decke, sofern diese nicht durch Sie verändert wurden, halte ich nach 1 1/2 Jahren noch nicht für renovierungsbedürftig.


    Wenn Du wüsstest, WAS manche Leute so "schaffen"...

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