Hallo,
wir haben ein Großteil der Wände mit weißer Latexfarbe (glänzend)gestrichen. Jetzt, beim Auszug verlangt der Vermieter von uns, dass wir die Tapeten entfernen. Die Anstriche sind einwandfrei. Wir haben einen Mietvertrag der vor zwanzig Jahren abgeschlossen wurde und dort steht nichts davon, dass man keine Latexfarbe verwenden darf. Der Vermieter spricht von einer "baulichen Veränderung".
Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus??
Übrigens, der Nachmieter würde die Wohnung auch im jetzigen Zustand übernehmen.
gruß spikehund12
Latexfarbe auf Rauhfaser
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spikehund12 -
21. Mai 2010 um 15:57 -
Erledigt
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Eine bauliche Veränderung wäre es, wenn Sie die Wände mit Paneelen oder Klinker verschönert hätten. Aber gegen Rauhfaser und dem Streichen mit Latexfarbe ist nichts einzuwenden.
Was der Nachmieter wünscht, möchte oder auch nicht, ist nicht von Belang. Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter.
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Hallo mainschwimmer,
danke für die Antwort. Gibt es Präzedenzurteile??
MfG
spikehund12 -
Urteile für son Kack? Ne, die sollen se sich selbst bei Google suchen.
Beide Produkte sind für Renovierungen von Wohnungen zugelassen. Wenn der Vermieter etwas anderes wünscht, hätte er das vor 20 Jahren im Mietvertrag mit aufnehmen sollen. Wenn aber im Mietvertrag nichts vom Entfernen der Tapeten vereinbart ist, dann kann der Vermieter das auch nicht bei Auszug verlangen.
Und mit der Rechtslage kennt sich ein Anwalt aus. Ein Forum (Laienspielschar) gibt nur einzelne Meinungen wieder.
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Hallo spikehund12,
gibt es ein Übergabeprotokoll von damals?
Was sagt der Mietvertrag über den Ist-Zustand bei Übernahme bzw. den Soll-Zustand bei Übergabe?
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