Hallo,
vor kurzem erhielten wir die Nebenkostenabrechnung für 2012, dabei fiel uns auf, das die Hausmeisterkosten doppelt so hoch waren, obwohl wir keinen Hausmeister in diesem Jahr hatten. Wir legten Widerspruch ein und verlangten Akteneinsicht, plötzlich hieß es, der Kostenpunkt wäre falsch benannt. Darin verbargen sich Kosten für eine Firma, die Kehrarbeiten auf Außenflächen und Gartenarbeiten auf Grünflächen übernommen haben, auch Reinigung der Treppenhäuser (obgleich die Reinigungsarbeiten von den Mietern ausgeführt werden). Bei dem Gespräch und der durchsicht der Akten, fiel uns auf, das Tankquittungen und eine Rechnung einer Hausverwalterfirma, die der Vermieter (ist eine Erbgemeinschaft und GbR) beauftragt hat. Diese Firma gehört ebenfalls der GbR und ist auch eine GbR. Die Höhe des Stundenlohnes betrug 20,00 €/ Person, jedes mal waren es mind. 3 Arbeiter. Auch fiel uns auf, das es nur eine Rechung gab, die als Sammelrechnung gelten sollte.
Nun meine Fragen:
1. Darf der Vermieter ein Unternehmen beauftragen, das er selbst besitzt ?
2. Muss er die Nebenkostenabrechnung wegen des Fehlers korrigieren ?
3. Falls er seine eigene Firma beauftragen kann, wie hoch sollten die Lohnkosten sein (für Bundesland Sachsen) ?
Vielen Dank im voraus !