Hallo,
ich habe folgende Frage an jemanden, der sich mit " Kleinkram "auskennt :
Spülkasten ist undicht und tropft in die Toilettenschüssel. Muss sich der Mieter um die Instandsetzung kümmern oder muss das der Vermieter tun?
und,- steht der Mieter in der Pflicht, sich erst einmal selbst zu bemühen, die Kalkablagerungen mit Essig o.ä. zu behandeln, da wir hier sehr kalkhaltiges Wasser haben?
Falls ein Fachmann hinzugezogen werden muß, wer trägt die Kosten für die Instandsetzung?
Ich bitte um eine Auskunft und ich bin sicher, diese zu erhalten, ich habe schon gute Erfahrungen in diesem Forum gemacht.
Vielen Dank im Voraus.
regfue
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