An Mithauptmieter zu viel gezahlt. Bekomm ich geld wieder?

  • Hallo,

    leider ist mir jetzt erst aufgefallen, dass ich zu viel Miete immer an meinen Mitbewohner gezahlt habe. Er hat damals schon in der Whg gewohnt, ich bin dann in den Hauptmietvertrag eingestiegen durch einen Nachtrag.

    Fakt is nun, er hat das größere Zimmer 20m², ich 14 m² und hat die Miete aber 50:50 geteilt.
    Ich habe damals blind vertraut und geglaubt er habe es entsprechend der Quadratmeter gerechnet. Jetzt kurz vor meinem Auszug hat er mir den Hauptmietvertrag gegeben und ich habe gesehen, dass er die MIete einfach nur halbiert hat. Im Mietvertrag selbst ist nichts über die Aufteilung geschrieben

    Habe ich eine Möglichkeit, dass zu viel gezahlte Geld von Ihm wieder zurück zu fordern?

    Ich weiß, dass ich sehr blauäugig vorgegangen bin und wollte jetzt einfach nur nachfragen, ob noch etwas möglich ist, bzw. welche Rechte ich habe??

    Bin sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann !!

  • Wenn ihr beide zuammen Hauptmieter der Wohnung seit, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Der Vermieter könnte also, sollte dein Mitbewohner mal garnicht zahlen, sogar die gesamte Miete vonb dir allein vordern.

    Wir ihr die Miete im Innenverhätnis austeilt, also ob 50/50 oder nach qm oder einer alles oder oder oder, ist dem Vermieter egal und hat mit Mietrecht auch nichts zu tun.

    Wenn du also der Meinung bist, du hast zuviel gezahlt, dann könntest du es auf zivilrechtlichem Wege gegen deinen Mitbewohner einklagen. Wenn der aber sagt es war 50/50 abgesprochen, kannst du auch nicht das Gegenteil beweisen.(?)

  • Wenn in Ihrem Untermietvertrag nicht explizit die falsche qm Zahl angegeben, sehe ich da wenig Aussicht auf Erfolg.
    Sie haben das Zimmer gesehen und für den vereinbarten Preis gemietet.

    Die Messe ist gelesen würde ich sagen, dass ist aber nur meine persönliche Meinung

  • Hallo Me22,

    da in Eurem MV sicherlich keine Vereinbarung über den Mietpreis pro m² getroffen wurde, ist auch meiner Ansicht nach die Angelegenheit "erledigt".

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