Fristlose Kündigung wegen Wohnungsbetretung ohne genaue Zustimmung?

  • Hallo,

    ich habe ein Problem bei dem ich mit Google leider nicht weiter komme.

    Angenommen der Vermieter möchte kurz nach Einzug des Mieters mit Handwerkern eine Reparatur im angemietenten Zimmer durchführen.

    Dies wird vom Vermieter mit der Floskel "kommende Woche" angekündigt und somit sehr unpräzise datiert. Der VM erhält vom M die Erlaubnis am Montag mit den Handwerkern das Zimmer zu betreten.vLeider passiert dies nicht und die Reperaturen finden unangekündigt unter Abwesenheit des Mieters am Mittwoch statt.

    Kann der Mieter den Mietvertrag 8 Wochen nach der Tat noch kündigen, wenn er nun eine neue Bleibe gefunden hat? Wie "genau" muss der VM das Betreten des Zimmers datieren? Reicht die Formulierung "kommende Woche"? Wie ist das bei mehrtägigen aber nicht hintereinander ausgeführten Reperaturen? Muss der VM jedes mal einen neuen Termin vereinbaren?

    Danke für Eure Antworten!

    Markus

  • Hallo Markus,

    schludriges Benehmen des VM oder von ihm beauftragter Handwerker bewirken keine aussergewöhnliche Kündigungsmöglichkeit.

  • Wenn Sie glauben, das Ihnen hier schmierige Tricks geliefert werden um schnell wieder aus dem Mietvertrag rauszukommen, sind Sie leider an der falschen Adresse.
    Das, was Ihnen widerfahren ist, ist kein Problem, eher den ein Willkommen um, aus welchen Gründen auch immer, möglichst schnell den Mietvertrag zu revidieren.

    Leider kann ich Ihnen keine genehmere Antwort liefern.

  • Hallo,

    danke für die Antworten.

    Leider geht es hier nicht um "schmierige Tricks", sondern um den Fakt, dass der VM mehrfach das Zimmer unangemeldet und ohne mein Beisein unter dem Vorwandt kleinere Reparaturen durchführen bzw. sich kleinere Schäden ansehen zu müssen, betritt.
    Bestätigt hat mich mein Verdacht durch eine Meldung des VM, dass ich doch bitte mein Zimmer aufräumen solle, da ein Stuhl kein Wäscheständer und ein Tisch kein Bücherregal sei... muss ich mir den sowas gefallen lassen?

  • Zitat

    da ein Stuhl kein Wäscheständer und ein Tisch kein Bücherregal sei... muss ich mir den sowas gefallen lassen?


    Wenn ich nun denke, dass diese Möbelstücke mitgemietet wurden, dann dürfte der Vermieter wohl Recht haben.


  • Bestätigt hat mich mein Verdacht durch eine Meldung des VM, dass ich doch bitte mein Zimmer aufräumen solle, da ein Stuhl kein Wäscheständer und ein Tisch kein Bücherregal sei... muss ich mir den sowas gefallen lassen?

    Nein, sowas müssen Sie sich nicht bieten lassen. Ihr Beitrag war aber auch nur auf notwendige Reparaturarbeiten vor Ihrem Einzug bezogen. Deswegen war ich etwas konsterniert.

    Weisen Sie den Vermnieter auf das Betretungsverbot Ihrer Wohnung hin und wechseln Sie vorsichtshalber das Schloß; das alte Schloß bei Auszug wieder einbauen.

  • Leider geht es hier nicht um "schmierige Tricks", sondern um den Fakt, dass der VM mehrfach das Zimmer unangemeldet und ohne mein Beisein unter dem Vorwandt kleinere Reparaturen durchführen bzw. sich kleinere Schäden ansehen zu müssen, betritt.


    Info: § 123 StGB Hausfriedensbruch
    Ich würde auch den Schiesszylinder bis Mietende austauschen.

  • Danke für Eure Antworten.

    Leider handelt es sich um eine alte Tür mit einem ganz alten Schloss und riesigen Schlüssel. Wenn man das Schloss überhaupt tauschen kann, dann sicherlich nur ein Schlosser. Ich kann es jedenfalls nicht. Die Kosten dafür erstattet mir auch keiner.. Leider verstößt der Vermieter seit Beginn immer wieder gegen den Mietvertrag und kommt seinen Pflichten nicht nah. Mehrfache Erinnerungen bringen nichts. Gleichzeitig lässt er mich nicht ausziehen und schikaniert mich immer wieder. Langsam bin ich mit meiner Geduld am Ende und weiß mir nicht mehr zu helfen...

  • dezibel:

    "Leider verstößt der Vermieter seit Beginn immer wieder gegen den Mietvertrag und kommt seinen Pflichten nicht nah."
    - Bitte mal gaanz deutlich, klar und knackig aufzählen.

    "Mehrfache Erinnerungen bringen nichts."
    - Wundert mich auch nicht. Schriftlche, nachweislich dem Empfänger zugegangene, Abmahnungen sind angesagt, und zwar deutliche, ...

    "Gleichzeitig lässt er mich nicht ausziehen"
    - Dieser pöhse pöhse Vermieter...

    "und schikaniert mich immer wieder."
    - WIE??

    "Langsam bin ich mit meiner Geduld am Ende und weiß mir nicht mehr zu helfen..."
    - Wenn Du jetzt nachweislich "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" den MV kündigst, wäre das dann wohl der 30.09.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (16. Juni 2013 um 15:03)

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