Hallo,
ich habe ein Problem ich wohne zurzeit mit einer Freundin in einer Wohnung dessen Hauptmieterin ich bin .Sie hat keinen Mietvertrag weder mit mir noch mit den Vermietern, zahlt aber ihre Miete an den Vermieter (aber schon dreimal viel zu spät).Sie bekommt sehr viel Besuch und dieser wohnt auch bei uns 5 Tage die Woche weil wir an den Wochenenden nicht da sind. Zudem sind zwei ihrer Freunde bei uns eingezogen und zahlen auch einen geringen Teil, somit sind sie ja keine Besucher mehr oder?Meine Frage ist es ob ich oder der Vermieter sie kündigen kann und wenn ja wie? Die Nachbarn haben das mitbekommen auch das die Personen bei uns "wohnen" und das schon seit Monaten und sind auch von meiner "freundin und ihrem besuch "gestört . Zudem bringt eine ihrer Freundinnen hin und wieder den Hund mit obwohl in dem Vertrag mit dem Vermieter und mir Haustiere verboten sind und sie das weiß . Wie soll und kann ich da am besten rangehen?Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.;)
Als Hauptmieter die Mitbewohnerin ohne Mietvertrag kündigen?
-
bliithe -
13. Juni 2013 um 20:10 -
Erledigt
-
-
-
Hallo bliithe,
"tolle" Verhältnisse...
habt Ihr dort.
Hier wäre zu prüfen, wer mit wem einen Mietvertrag, schriftlichen als auch mündlichen, hat, und wie darinnen die Vereinbarungen sind. Besonders toll bei mündlichen MV... -
Also es gibt einen schriftlichen Mietvertrag zwischen mir und den Vermietern , wo ich als Hauptmietern drinstehe und sonst keiner erwähnt ist.Meine Mitbewohnerin hat nie mit den Vermietern über irgendwas geredet, sondern nur von mir mitgeteilt bekommen. Die Vermieter haben sie zudem nur max 5 mal zu Gesicht bekommen. Und mit ihr hab ich auch nicht iwas ausgemacht außer vllt Putzplan und Regeln für die Wohnung , das Geld für die Miete überweist sie aber an den Vermieter.
-
Ohne Worte
-
Also hast du mit ihr einen mündlichen Untermietvertrag.
-
Hallo zusammen
Also hast du mit ihr einen mündlichen Untermietvertrag.
Das kann man auch anders sehen.
Da der Mietzins direkt an den (Haupt-)VM geht,
scheint ein mündlicher MV mit dem (Haupt-)VM zu bestehen.
Und eben nicht mit der (Haupt-)M.VG Syker
-
Das kann man auch anders sehen.
Da der Mietzins direkt an den (Haupt-)VM geht,
scheint ein mündlicher MV mit dem (Haupt-)VM zu bestehen.
Und eben nicht mit der (Haupt-)M.
Richtig, diesen Basar kann man sehen wie man will, denn, WER die Miete für jemanden zahlt, muss noch nicht mal etwas mit dem Zahlungsempfänger zu tun haben. Das könnten - Gott bewahre - auch Du, er, sie, es oder ich sein...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!