Hilfe Eigentümer ohne Legitimation

  • Liebe User ;

    Sorry ich wollte keine Antwort sondern ein neues Thema erstellen und wußte nicht wo.

    Der Eigentümer des Hauses ist nicht legitimiert, Das Haus gehört einem Liquidator, welcher nicht wußte das Mieter indem Haus sind und hat auch keinerlei Vollmachten überlassen.

    Als wir beim Grundbuchamt waren , wurdenwir angewiesen keine Miete mehr zuzahlen, da dies Betrug ist.
    Anzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrug wurde erstattet, Staatsanwaltschaft ermittelt seit nun 1 Jahr.

    Der nicht legitimierte Eigentümer hat auf Grund desen gekündigt und die Richterin, weiß das er kein Eigentümer ist und lässt den Prozess trotzdem weiterlaufen ?

    Vielen Dank für Eure Antworten

  • Hallo loriotpolitik


    Der Eigentümer des Hauses ist nicht legitimiert, Das Haus gehört einem Liquidator, welcher nicht wußte das Mieter indem Haus sind und hat auch keinerlei Vollmachten überlassen.

    Als wir beim Grundbuchamt waren , wurdenwir angewiesen keine Miete mehr zuzahlen, da dies Betrug ist.
    Anzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrug wurde erstattet, Staatsanwaltschaft ermittelt seit nun 1 Jahr.

    Der nicht legitimierte Eigentümer hat auf Grund desen gekündigt und die Richterin, weiß das er kein Eigentümer ist und lässt den Prozess trotzdem weiterlaufen ?

    Da dieser Beitrag nicht zu verstehen ist,
    zitiere ich deinen anderen Beitrag und antworte darauf:


    A vermietet als Eigentümer ein Reihenhaus mit Kaufoption an B.
    B bekommt nach 70,000€ gezahlten Mieten mit, das A nicht im Grungbuch steht sondern C.
    C steht als insolventer Bauträger im Grundbuch.
    B stellt Strafantrag auf arglisige Täuschung und Betrug.
    A kündigt B fristlos und reicht Räumungsklage ein.
    B möchte die Legitimierung sehen, welche A nicht hat.
    Das Gericht weiß das A kein Eigentümer ist und führt das Verfahren trotz fehlender Aktivlegitiemierung weiter.
    Wie soll B sich weiter verhalten ?

    Anzeige von B gegen A?
    Dann wäre m.E. die fristlose Kündigung von A berechtigt (BGB §569 Abs. 2).

    A braucht kein Eigentümer sein es reicht wenn A der VM ist.
    B sollte so schnell wie möglich die Mietsache an den VM herausgeben,
    um so die Kosten nicht weiter in die Höhe zu treiben.
    B wird ziemlich sicher den Prozess verlieren,
    und sämtliche Kosten tragen müssen.


    VG Syker

  • Zitat

    Staatsanwaltschaft ermittelt seit nun 1 Jahr.

    Und jetzt meinst du, dass ein Forum weiter oder schneller ermitteln soll? Mit deinem Beitrag bist du bei BILD oder RTL2 bestimmt besser aufgehoben.

  • es gibt auch erfahrene laien, welche nicht zu unterschätzen sind. rechtsanwälte habe ich, und diese foren gibt es ja denke ich indem man unwissenden hilft ansonsten wäre auch dieses forum nicht voll user und anfragen, was aber nicht heißt, das diese user keine rechtsanwälte haben, villeicht wollen die nur die tipps bestätigt wissen ?

  • Komm hör auf! Auch erfahrenen Laien ist eine Rechtsberatung verboten, aber das scheint dich nicht zu interessieren. Du willst für lau, möglichst in Schriftform dein Problem gelöst haben, richtig?

  • Zitat

    und ich möchte mich auch nicht beschimpfen lassen.

    Dann nerv deinen Anwalt

    Zitat

    Syker hat mir doch auch vernünftig geantwortet.

    Dann warte auf weitere Antworten dieses Users!

  • Hallo loriotpolitik


    Warum soll B aufgeben , wenn A nicht legitimiert ist ?

    So wie ich das verstanden habe hat B einen MV mit A.
    Aus diesem Vertragsverhältnis stehen A auch die Rechte aus § 569 zu,
    und hier hat B neben dem schuldhaften Nichtzahlen der Miete
    auch noch eine vermutlich unberechtigte Strafanzeige gegen A gerichtet.
    M.E. sind die Kündigungsgründe voll erfüllt.

    Im Mietrecht ist i.d.R. vom VM die Rede.
    Es gibt keine Regel das der VM auch Eigentümer sein muss,
    dies wäre auch bei s.g. Untermietverträgen ziemlich zweckfrei.


    VG Syker

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