Nebenkostennachzahlung bei Warmmiete

  • Hallo zusammen.

    Folgende Situation: Wir wohnen zusammen mit unserem Vermieter in einem Haus. Er wohnt im Erdgeschoß und wir im Dachgeschoss. Vor ein paar Wochen haben wir gekündigt. Jetzt kommt der Vermieter mit einer Nebenkostennachzahlung. Wir sind letztes Jahr im März eingezogen und werden voraussichtlich Ende Juli ausziehen. Alleine der Abrechnungszeitraum von über 12 Monaten ist nicht normal. Wir haben keine eigene Zähler und im Mietvertrag steht: Miete warm 550,00 €. Keine Aufsplittung von Nebenkosten. Hat er überhaupt bei einer Warmmiete das Recht Nebenkostennachzahlungen einzufordern?

    Vielen Dank im Voraus.... ;)

  • Hallo bel-air,

    ist "Miete warm 550,00 €." das einzige, welches über Nebenkosten drinnen steht? Kein Hinweis auf Betriebskosten- bzw. Heizkosten-Verordnung?

  • Das ist richtig. Mehr steht da nicht drin. Absolut gar nichts.


    Dann kann der VM mit seinem rechten Zeigefinger unter seiner Nase von links nach rechts wischen...:)

  • Hallo bel-air


    Das heißt das er keine Handhabe hat, eine Nebenkostennachzahlung zu verlangen?

    Nein, da du offensichtlich in einem ZFH mit dem VM wohnst,
    ist eine Vereinbarung anstatt nach HeizkostenV eine Pauschale zu erheben zulässig.

    Und bei einer Pauschale (in deinem Fall als Warmmiete bezeichnet) gibt es weder Abrechnung, noch Nachzahlung oder Guthaben.


    VG Syker

  • Zitat

    ist eine Vereinbarung anstatt nach HeizkostenV eine Pauschale zu erheben zulässig.

    Das ist doch ganz großer Quatsch! Eine Pauschale bei den Heizkosten ist seit 2009 nicht mehr erlaubt.

    Auch wenn Syker das ständig wiederholt wird das nicht wieder erlaubt werden.

  • Jetzt bin ich etwas verwirrt. Kann mein Vermieter bei unserem Fall eine Nachzahlung von Nebenkosten verlangen? Er hat mir nur einen Handgeschriebenen Zettel vorgelegt. Keine Abrechnung von der Stadt oder vom Energieversorger dabei.

  • Zitat

    Kann mein Vermieter bei unserem Fall eine Nachzahlung von Nebenkosten verlangen?

    Was im Mietvertrag vereinbart wurde ist für dieses Mietverhältnis entscheidend. Eine Pauschale ist eine Pauschale und kann nicht so einfach abgeändert oder erhöht werden.

  • Was im Mietvertrag vereinbart wurde ist für dieses Mietverhältnis entscheidend. Eine Pauschale ist eine Pauschale und kann nicht so einfach abgeändert oder erhöht werden.

    Danke dir. Und eben habe ich erfahren, das wir wohl doch zum 31.07.2013 ins Haus können. Was für ein schöner Tag....

    Danke an alle....

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