Hallo Forumsteilnehmer...!
Eine 3-Zimmer-Einliegerwohnung wird über ein Immobilienbüro angeboten. Bei der Besichtigung im Oktober 2009, ca. 4 Monate vor dem Einzug, teilt der Vermieter mit noch Renovierungsarbeiten an der Wohnung durchzuführen. Im Einzelnen:
Einbau einer neuen (Pellet) Heizung / Einbau neuer Fenster / Einbau einer Umluft-Anlage.
Zum Zeitpunkt der Besichtigung sind neue Heizkörper bereits montiert, zusätzlich zu alten Nachtspeicheröfen.
Im Mietvertrag der Ende 2009 zugeschickt wird ist keine definierte Heizungsart aufgeführt, jedoch Nebenkosten in Höhe von 130 Euro. Dies lässt vermuten, dass die Heizkosten für die neue Heizungsart mit drin sind.
Kurz vor dem Einzugstermin Februar 2010 teilt der Vermieter mit, dass die Renovierungsarbeiten nicht fertig werden wegen angeblicher Terminschwierigkeiten mit den Handwerkern.
Zu dem Zeitpunkt ist der Vertrag unterschrieben.
Bei Einzug sind Lüftungsrohre für die Belüftungsanlage installiert, nicht jedoch die Anlage selbst. Keine Pellet-Heizung, es muss mit uralten Nachtspeicheröfen geheizt werden. Der Vermieter verringert die Nebenkosten von 130 Euro auf 60 Euro, da bei Nachtspeicheröfen direkt mit dem Stromanbieter abgerechnet wird.
Die Nachtspeicheröfen sind sehr alt, ca. BJ 1960 und stark asbesthaltig (lt. Typenbezeichnung und Recherche im Internet), schlecht isoliert und geben die gespeicherte Wärme tagsüber komplett ab und es ist abends kalt in den Räumen. Die monatlichen Stromkosten betragen 150 Euro, und dabei wird nur das Wohn-/Esszimmer beheizt.
Nachfrage beim Vermieter wegen neuer Heizung : „Dieses Jahr nicht mehr.“
Im April Montage der neuen Fenster, jedoch kann keines der Fenster gekippt werden, da dies ja mit der Lüftungsanlage unnötig wäre. Die funktioniert aber nicht, da die Steuerung noch nicht eingebaut wurde.
Da es sich um eine halb in der Erde liegende Wohnung handelt muss man alle Räume mit den alten hochgiftigen Nachtspeicheröfen heizen um Schimmel zu vermieden.
Die Wohnung wurde auf Grund dieses Zustandes zum 01.August 2010 gekündigt, eine neue Wohnung ist in Aussicht. Dem Vermieter soll angeboten werden, die Wohnung ins Internet einzustellen ohne dass er Kosten hat, um einen Nachmieter zu suchen, jedoch ist er beleidigt und augenscheinlich zu keinem Gespräch bereit.
Da aber doppelte Mietzahlung über mehrere Monate sehr teuer ist, nun die Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, die Miete bei diesem Sachverhalt zu mindern, bzw. besser noch fristlos zu kündigen? Kann Schadensersatz verlangt werden? Handelt es sich um fehlende mündlich zugesicherte Eigenschaften der Wohnung (Pelletheizung, Lüftung)? Dazu kommen giftige Nachspeicheröfen.
Gruß cocoskatze