Schimmel beim Einzug. Rechte?

  • Hallo erstmal.
    Ich versuche mich kurz zu fassen und würde gerne etwas über meine Rechte erfahren, damit ich mir überlegen kann, wie ich weiter handele.

    Bin Samstag in meine neue Wohnung rein, nachdem der Vormieter Freitag ausgezogen ist. Im Schlafzimmer sah ich aufeinmal gelb/braune Flecken unten an der weißen Tapete(bei Besichtigung nicht zu sehen, da dort das Bett stand), welche auch feucht waren. Beim Versuch zu streichen, weichte die Tapete quasi auf und dahinter befand sich Pechschwarzer Schimmel, der ca 2m in die Breite ging(rest der Wand war grün gepunktet). Dieser war auf ca. 3cm dicken Styropor - erst dahinter befand sich die Fassade.

    Hab' die Renovierungsarbeiten direkt abgebrochen und den Vermieter telefonisch kontaktiert und ihm davon berichtet. Als er das Übel sah, äußerte ich den Wunsch den Schimmel zu entfernen/behandeln und die Wände neu zu verputzen. Auch im Wohnzimmer sah ich an der Tapete ähnliche Flecken und befürchtete das gleiche dahinter. Unsere Abmachung war, dass er sich bei seinem Malermeister meldet und mir dann berichtet, wie lange diese Arbeiten andauern würden und wie es mit dem Wohnzimmer steht. Stattdessen rief er einen Tag später an und sagte mir, ich könne nun einziehen, die Arbeiten seien abgeschlossen.

    Ich wunderte mich.. und sah mir das ganze an: Nur an der Schlafzimmerwand war das Styropor entfernt worden und neu tapeziert. Im Wohnzimmer wäre angeblich nichts gewesen.
    Das konnte ich nicht glauben und riss selber ein wenig Tapete auf und siehe da.. Flecken.

    Wäre eine fristlose Kündigung möglich? Er schiebt das alles auf den Vormieter und weiß angeblich von nichts. Ich habe angst, dass der Schimmel nur kurzfristig entfernt wird und wieder auftaucht, weil die Wände nicht vernünftig gedämmt sind..

    Wäre nett, wenn sich einfach jemand zu meinen Rechten/Möglichkeiten äußert.
    Bin hin und her gerissen, da ich kein Vertrauen mehr in den Vermieter habe..

    Danke schonmal.

  • Bin Samstag in meine neue Wohnung rein, nachdem der Vormieter Freitag ausgezogen ist. Im Schlafzimmer sah ich aufeinmal gelb/braune Flecken unten an der weißen Tapete(bei Besichtigung nicht zu sehen, da dort das Bett stand), welche auch feucht waren. Beim Versuch zu streichen, weichte die Tapete quasi auf und dahinter befand sich Pechschwarzer Schimmel, der ca 2m in die Breite ging(rest der Wand war grün gepunktet). Dieser war auf ca. 3cm dicken Styropor - erst dahinter befand sich die Fassade.


    Hallo Chriss,
    ... und in diesem Zustand hast Du die Mietsache vom Vermieter übernommen...?

  • Richtig. Wie schon geschrieben - beide Flecken waren verdeckt bei der Besichtigung und beim Einzug dann das Grauen..


    Ähem... nicht richtig: Vorher war eine Besichtigung. Du hast am 01.06.2013 die Mietsache vom VM übernommen, und Dir ist dabei nichts aufgefallen? Gibt es ein Übergabeprotokoll?

  • Als ich den Vertrag unterschrieben habe, habe ich den Schimmel nicht gesehen - der Vermieter angeblich auch nicht.
    Ein Übergabeprotokoll wollten wir noch machen, aber ich weigere mich momentan da zu wohnen und daher steht dies noch aus.

  • BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Aus dieser Sicht könnten Sie nur die Miete für den Kündigungszeitraum mindern oder wenn eine Attest vom Amtsarzt vorliegt, fristlos kündigen.

    Anmerkung: Erwägen Sie Ihre Entscheidung überlegt und lassen Sie sich nicht von irgendwelcher Schimmelhysterie negative beeinflussen. Da wird viel Horror in die Welt posaunt.

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