Mieterhöhung nach nicht mal einem Jahr

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor gut zwei Wochen ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten mit einer Mieterhöhung.
    Als Gründe gab er unteranderem gestiegene Heizungskosten an und brachte Vergleichswohnungen an. Allerdings kann ich das nicht nachvollziehen da er nur, meiner Meinung nach, Beispielzahlen angebracht hat und es keine bestätigten Zahlen. Da das Schreiben keine weiteren Kopien, wie einen offiziellen Mietspiegel oder ähnliches enthält kommt mir die Frage auf ob das alles so richtig ist? Geschweige das ich gelesen habe, dass eine Erhöhung nicht stattfinden darf wenn man noch keine 15Monate in der Wohnung ist. Und ich bin erst am 01.09.2012 eingezogen.

    Kann mir hierbei weiterhelfen bzw. mir eine Erklärung geben?

    Viele Grüße

  • Hier ist die Erklärung:

    BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
    (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.

    Ich habe da einen Verdacht, das Sie das womöglich falsch verstanden haben.
    Da die Erhöhung sich auf die gestiegenen Heizkosten bezieht, denke ich eher das es sich hierbei um eine Anhebung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen handelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (5. Juni 2013 um 09:27)

  • Das könnte sein, aus diesem Grund frage ich nach. Leider habe ich gerade das Schreiben nicht bei mir. Aber ich weiß dass er sich einmal auf die Kosten bezogen hat aber auch auf andere Wohnungen. Sowas ähnliches wie: für eine Wohnung von einer Größe (Zahl gerade beliebig) von 100m² würden andere so und soviel zahlen.

  • Zitat

    Das könnte sein, aus diesem Grund frage ich nach.


    Dazu benötigt man aber den genaueren Wortlaut. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen würde Sinn machen, da es sonst nach dem langen Winter zu einer heftigen Nachzahlung kommen könnte.

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