Parkett Reparatur bemängelt

  • Hallo Zusammen,

    ich bräuchte mal kurz eure Meinung.

    Wir sind vor Kurzem ausgezogen und hatten gestern unseren Übergabetermin der alten Wohnung.

    Folgendes Problem, wir haben ..... kurz vor Auszug :rolleyes:....einen Brandschaden am Echtholzparkett verursacht. Diesen hatten wir der Versicherung gemeldet und haben dann einer Fachfirma (Meisterbetrieb) mit der Reparatur beauftragt, bei dem Termin mit der Firma hatte ich extra nochmal gefragt ob man den ganzen Raum abschleifen lassen muss oder man es partiell reparieren kann, die Firma sagte mir das geht auch partiell, es würde leichte Farbunterschiede geben aber noch völlig akzeptabel.

    Nun hatte die Firma den Boden repariert, sie haben die betroffenen Teile des Parketts erneuert und dann ca 1 qm abgeschliffen und neu versiegelt. Leider ist der Farbunterschied deutlich zu sehen. Das hat der Vermieter gestern bei der Übergabe natürlich auch prompt reklamiert.
    Er will das nun von seiner Standart Firma beurteilen lassen und ggfs. auf unsere Kosten (Kaution einbehalten) neu machen lassen.

    Ist das rechtlich OK? Sind wir noch in der Schadenersatzpflicht? Eigentlich müsste doch nun die von uns Beauftragte Fachfirma in der Pflicht sein, zumindest nachbessern zu dürfen?

    Der Boden ist halt bis auf diesen Farbunterschied in super Zustand, es ist halt ein Optische Mangel, kein direkter Schaden mehr.

  • Hmm Versicherungsrecht ? Weil es sich dabei immer noch um die Regulierung eines Versicherungsschaden handelt?
    Dann sollte ich am besten mal unsere Versicherung Informieren....

  • Hmm Versicherungsrecht ? Weil es sich dabei immer noch um die Regulierung eines Versicherungsschaden handelt?
    Dann sollte ich am besten mal unsere Versicherung Informieren....


    Es gibt keine "Versicherungsschäden" in dem Sinne. Dieser Ausdruck ist in gewissen Kreisen landläufig, wo es heisst: "Wir können die Rechnung grosszügig aufrunden, zahlt ja sowieso die Versicherung".
    Hier dreht es sich um einen Werkvertrag, welcher mglw. nicht akzeptabel ausgeführt wurde. Ich als VM würde Dir Gelegenheit zur Problemlösung geben, und in der Zeit nach Mietende müsstest Du Nutzungsentschädigung in Höhe der Bruttomiete zahlen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!