Betriebskostenabrechnung korrekt?

  • Hallo,

    ich habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten und glaube dass sie fehlerhaft ist, weil ich 295€ nachzahlen muss.

    Im Jahr 2011 musste ich 220€ nachzahlen.

    Und im Jahr 2010 musste ich nur 20€ nachzahlen, obwohl ich schon immer 80€ NK (für 2 Personen) zahle. Leider habe ich die Abrechnung für das Jahr 2010 nicht mehr.

    Die Abrechnungen für 2011 und 2012 findet Ihr im Anhang. Sind die Kosten berechtigt? Warum haben die Beträge sich geändert? Ich hoffe dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo shareef


    Zitat

    glaube dass sie fehlerhaft ist,

    Zumindest genügen die Abrechnungen nicht den formellen Anforderungen an eine BK-Abrechnung.
    Es fehlen z.T. angaben über die Gesamteinheiten, Gesamtkosten und Nutzereinheiten.

    Desweiteren kommt der Begriff "pauschal" vor
    hier wäre der genaue Wortlaut im MV zu prüfen
    ob evtl. eine richtige Pauschale vereinbart wurde.

    Dann bräuchte es keine Abrechnung
    und Nachzahlungen können vom VM nicht geltend gemacht werden.


    Zitat

    weil ich 295€ nachzahlen muss.

    rechnerisch habe ich das nicht geprüft,
    ob die zugrunde gelegten (Gesamt)Kosten stimmen,
    kannst du einfach bei einer Einsichtnahme in die Belege prüfen.

    Die umgelegten Kosten sind grundsätzlich zulässig,
    sofern im MV vereinbart.


    VG Syker

  • ich habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten und glaube dass sie fehlerhaft ist, weil ich 295€ nachzahlen muss.
    Im Jahr 2011 musste ich 220€ nachzahlen.
    Und im Jahr 2010 musste ich nur 20€ nachzahlen


    Du hast völlig recht: Alle Betriebskostenabrechnungen, welche Preissteigerungen aufweisen, sind fehlerhaft.:mad:

  • Zitat

    So richtig schlauer bin ich jetzt nicht geworden.


    Oha, warum wundert mich das nicht ?

    Zitat

    Musst du meinen MV sehen, damit Du genaueres sagen kannst?


    Das muss jeder.

    Zitat

    Benötigst Du noch etwas?


    Was bietest Du ?

    Tipp : bezahle und gut ists.

  • Hallo Shareef


    Soll ich den Vermieter um eine korrekte Abrechnung bitten?

    Was du tun sollst musst du selbst entscheiden.
    Alternativ könntest du auch erstmal ein Gespräch mit deinem VM führen,
    und dir die Abrechnung erklären lassen.

    Ich persönlich kann dir nicht sagen ob das Ergebnis rechnerisch richtig ist,
    dazu fehlen die im Beitrag oben genannten Punkte.



    Soll Ich meinen MV hier hochladen?

    Es wäre zumindest hilfreich,
    wir haben hier im Forum keine Glaskugel.


    VG Syker
    P.S. Und nicht vom Fantasten einschüchtern lassen

  • Zitat

    Sind die Kosten berechtigt?

    Ja, auch wenn die Aufbereitung der Zahlen nicht korrekt ist, wird sich an den Beträgen nichts ändern.

    Zitat

    Soll ich den Vermieter um eine korrekte Abrechnung bitten?

    An der Summe wird sich aber nichts ändern.

    Zitat

    obwohl ich schon immer 80€ NK (für 2 Personen) zahle.

    Und da liegt der Fehler. Ihr hättet die Vorauszahlungen erhöhen müssen, so einfach ist das. Oder sparsamer mit dem Wasser umgehen. Um die 90 m³ für 2 Personen dürfte auf jeden Fall weit über dem Durchschnitt liegen.

  • Was genau soll ich bei der Reklamation beanstanden? Welche Angaben genau fehlen? Im Anhang findet Ihr Auszüge aus meinem MV.


    Blatt 1 §4 genügt; also sind alle in den BK_Abr. genannten Posten abrechnungsfähig, jedoch es müssen genannt werden, welches Du bitte selbst kontrollieren kannst:
    Kostenart, Jahresbetrag, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, Summe, geleistete Vorauszahlungen, Endbetrag Nachzahlung oder Erstattung, ausserdem Absender, Empfänger, Tagesdatum, Mietobjektbeschreibing, Abrechnungszeitraum.

  • Blatt 1 §4 genügt; also sind alle in den BK_Abr. genannten Posten abrechnungsfähig, jedoch es müssen genannt werden, welches Du bitte selbst kontrollieren kannst:
    Kostenart, Jahresbetrag, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, Summe, geleistete Vorauszahlungen, Endbetrag Nachzahlung oder Erstattung, ausserdem Absender, Empfänger, Tagesdatum, Mietobjektbeschreibing, Abrechnungszeitraum.

    Ist alles genannt worden. Stimmen denn die Ausgaben? Warum z.B. "Austausch Wasseruhren"? Die Wasseruhren wurden nie ausgetauscht (zumindest seitdem ich hier wohne nicht).

  • Warum z.B. "Austausch Wasseruhren"? Die Wasseruhren wurden nie ausgetauscht (zumindest seitdem ich hier wohne nicht).

    Ja, und das ist der Punkt. Glauben Sie denn, dass Ihnen hier jemand erklären kann, warum die Wasseruhren getauscht oder nicht getauscht wurden.
    Wenn Sie zu feige sind, sich bei dem Verfasser der Rechnung zu erkundigen oder nachzufragen, dann lassen Sie das bleiben und zahlen, zahlen und nochmals zahlen.
    Ich mache doch nicht hier Ihren Deppen.

  • Shareef:

    "Ist alles genannt worden."
    - Was??

    "Warum z.B. "Austausch Wasseruhren"? Die Wasseruhren wurden nie ausgetauscht (zumindest seitdem ich hier wohne nicht)"
    - Mglw. sind die höheren Eichtauschkosten auf mehrere Jahre verteilt worden. Bis wann sind sie denn geeicht?


  • - Mglw. sind die höheren Eichtauschkosten auf mehrere Jahre verteilt worden. Bis wann sind sie denn geeicht?

    Geeicht bis 2012.


    Kostenart, Jahresbetrag, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, Summe, geleistete Vorauszahlungen, Endbetrag Nachzahlung oder Erstattung, ausserdem Absender, Empfänger, Tagesdatum, Mietobjektbeschreibing, Abrechnungszeitraum.

    Diese Punkte sind alle in der Abrechnung aufgelistet.

  • Ja, und das ist der Punkt. Glauben Sie denn, dass Ihnen hier jemand erklären kann, warum die Wasseruhren getauscht oder nicht getauscht wurden.
    Wenn Sie zu feige sind, sich bei dem Verfasser der Rechnung zu erkundigen oder nachzufragen, dann lassen Sie das bleiben und zahlen, zahlen und nochmals zahlen.
    Ich mache doch nicht hier Ihren Deppen.

    Das hat mir feige nichts zu tun. Es geht darum, dass ich keine Ahnung von Abrechnungen habe. Wenn ich beim VM nachfrage, kann er mir was vom Pferd erzählen und ich müsste ihm das glauben. Deswegen möchte ich mich hier vorher informieren, um dann bewusst reklamieren zu können!

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