Mängelbeseitigunsaufforderung

  • Hallo zusammen

    Und zwar , Ich bin vor kurzen aus meiner alten Wohnung ausgezogen, es fand kurz vor ende der Kündingsfrist die Wohnungsübergabe statt.
    Ich habe damals die Wohnung von meinem Onkel übernommen mit fast allen seinen Möbeln.

    Jetzt werde ich aufgefordert folgende Mängel zu beseitigen:

    Wohn/Küche : 4 Bochrlöcher Decke
    3 Bohlöcher Fugen im Fliesenspiel
    15 Bohrlöcher Wände

    Diele : 1 Bohrloch Decke

    Bad : 6 Bohrlöcher Decke
    2 Bohrlöcher über dem Waschtisch vom Alibert
    Emailleschäden der Badewanne beseitigen

    Schlafzimmer : 1 Bohrloch Decke

    Meine Frage , bin ich verpflichtet dies nachzukommen? Wie gesagt ich habe diese Wohnung von meinem Onkel übernommen und diese Bohrlöcher sind alle von meinem Onkel ausser 2 in der Küche, es hingen bei der alten Übergabe aber überall bestimmte Gegenstände z.B Schalosien Lampen o.ä. Ich wäre dankbar für schnelle Hilfe sehr dankbar.
    Ich bedanke mich vorraus.

    MfG Alexander

    Einmal editiert, zuletzt von B0bbY (18. Mai 2010 um 19:43)

  • Danke für die Antwort.

    Gut ich werde es beseitigen dann habe ich endlich Ruhr.
    Ich wollte mir nur jetzt nich alles gefallen lassen.

    MfG Alexander

  • Danke für die Antwort.

    Gut ich werde es beseitigen dann habe ich endlich Ruhr.
    Ich wollte mir nur jetzt nich alles gefallen lassen.

    MfG Alexander


    Moin Alexander,
    diese Krankheit wünsche ich niemandem...:confused::o
    Im Baumarkt gibt es übrigens flüssige Emaille in der Tube.

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