Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung

  • Hallo....
    ich brauche mal Eure Hilfe.
    Ich bewohne jetzt seid 6 Jahren eine kleine Haushälfte mit Gartenanteil.
    Meine Vermieterin und ihr Lebenspartner bewohnen die andere Haushälfte als Ferienwohnung und sind jedes 2 Wochenende hier.
    Jetzt kam meine Vermieterin mit einer Mieterhöhung, die ab den 1.8.2013 gelten wird.
    Nun wird die Wohnung aber so teuer, das ich sie nicht mehr zahlen kann.
    Hinzu kommt, das sie mir eine Nebenkostenabrechnung erstellt hat für das vergangene Jahr, mit der ich so nicht einverstanden bin, weil dort Posten aufgeführt sind, die ich zahlen soll, obwohl ich sie hier mache ( z.B. Hecke schneiden und Rasen mähen ).
    Sie kreidet mir an, ich würde den Garten nicht pflegen.

    Das Mietverhältnis ist so angespannt, das meine Neurodermites wieder ausgebrochen ist und ich schon das Zittern bekommen wenn sie wieder ein langes Wochenende hier sind. Der Lebenspartner meiner Vermieterin beschimpft mich und wird frech mir gegen über und viebietet mir den Mund ( ich darf z.B. nicht mehr mit ihrem Gärtner sprechen).
    Auch haben sie in der Zeit, wo sie hier sind die Musik sehr laut und knallen die Tueren extrem...was meiner Meinung schon an Lärmbelästigung grenzt.
    Ich führe seid einigen Wochen schon ein "Terror-Tagebuch" wo ich alles genau festhalte.

    Ich weiß, das ich mit dem Sonderkündigungsrecht die Wohnung zum 1.9. kündigen kann.
    Aber....könnte ich auch das Mietverhältnis schon zum 1.8 kündigen?

    Gruß
    friedasmama

  • Ich weiß, das ich mit dem Sonderkündigungsrecht die Wohnung zum 1.9. kündigen kann.
    Aber....könnte ich auch das Mietverhältnis schon zum 1.8 kündigen?


    Hallo,
    weder - noch. Wenn Du JETZT "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das der 31.08.2013.

  • Oh.....pardon....um einen Tag versehen.....zum 31.8....
    Aber das war nicht meine Frage..... gibt es eine Möglichkeit schon zum 1.8 zu kuendigen?


    Auch wenn es noch soo schwer sein sollte Erster 8. ist nicht.

  • Hallo fridasmama


    Jetzt kam meine Vermieterin mit einer Mieterhöhung, die ab den 1.8.2013 gelten wird.

    Wann hast du die Mieterhöhung erhalten?


    VG Syker

  • BGB § 558 b Zustimmung zur Mieterhöhung
    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
    (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

    Wenn Ihnen die Erhöhung am 31. Mai zuging, müssen Sie ab 1.8. die erhöhte Miete zahlen. Gilt aber nur, wenn Sie der Erhöhung zustimmen.

    BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

  • Kolinum
    Ich habe die Mieterhöhung noch nicht zugestimmt.
    Werde ich auch nicht, da für mich klar ist, das ich hier ausziehen werde.denn durch die jetzige Situation, die sich ja immer mehr zuspitzt, ist hier kein wohnen mehr für mich möglich.
    Ich möchte ja in Ruhe leben und nicht mit Angst, Krankheit, Beschimpfungen, Terror und Streit!

  • Hallo friedasmama


    Die Mieterhöhung habe ich am 18.Mai erhalten.

    Dann könntest du unter Berufung auf BGB § 561 bis zum 30.06.2013 (Zugang beim VM) kündigen,
    und hättest dann eine Kündigungsfrist bis zum 31.08.2013.
    Die Mieterhöhung würde dann nicht wirksam werden.

    Früher geht jetzt nicht mehr,
    dann hätte die Kündigung schon letzten Freitag (31.05.2013) beim VM eingehen müssen.


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!