Bei mir bekommt der Absender eine Antwort in derselben Form.
Verjährungsfrist Nebenkostenabrechnung
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MandP -
31. Mai 2013 um 13:03 -
Erledigt
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Bei mir bekommt der Absender eine Antwort in derselben Form.
Das freut mich auch für alle Leute die dir jemals etwas geschickt haben.Ich hatte die Frage aber eigentlich an Personen gestellt, die mir eine sachdienliche Antwort geben können.
Denn "hätte, hätte, Fahradkette" hilft mir gerade nicht viel weiter...
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Zitat
die mir eine sachdienliche Antwort geben können.
Sachdienliche Antworten bekommst du bei Gericht, nennt sich dann Urteil. In einem Forum gibt es Meinungen und Anregungen, seinen eigenen Grips anzustrengen.
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Sachdienliche Antworten bekommst du bei Gericht, nennt sich dann Urteil. In einem Forum gibt es Meinungen und Anregungen, seinen eigenen Grips anzustrengen.
Ja und oft trifft man auch auf Leute die einem sagen können "ich weiß das es so und so ist"...genau auf solche warte ich, die vielleicht Erfahrungen damit haben oder aus sicherer Quelle wissen wie es ist.
Wenn ich euch jetzt Frage "langt es zu per Mail eine Wohnung zu kündigen" wird mir hier auch jeder sagen "nein, nur schriftlich mit Unterschrift". Und vielleicht kann mir hier auch jemand genauso sicher sagen wie es sich bei Widersprüchen verhält. Nebenkostenabrechnungen etc. dürfen auch per Mail zugestellt werden...zum Thema Widerspruch ist aber leider nichts zu finden.
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Das freut mich auch für alle Leute die dir jemals etwas geschickt haben.
Yupp, die Rosen bekommen sie dann später im darauffolgenden Zustand wieder zurück... -
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