Hallo,
ich habe am 01. August 2009 ein Mietverhältnis unterzeichnet in dem es unter §2 Mietzeit und ordentliche Kündigung heißt:
"Der Mietvertrag läuft auf bestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 31. Juli 2010 auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig. Für die Rechtzeitige Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an."
Ich habe meine Kündigung persönlich Anfang Mai abgegeben und nun einen Brief erhalten der mir mitteilt, dass ich das Mietverhältnis erst zum 31.10. und nicht wie von mir gefordert am 31.08.2010 kündigen kann.
Ist das rechtens?
Ich habe bei meiner Vermieterin nachgefragt, warum erst Ende Oktober, wenn ich doch mein Schreiben pünktlich abgegeben habe und ich erhielt als Antwort, dass die Kündigungsfrist ein Jahr geht, also bis zum 3107.2010 und ich dann erst eine Kündigung geletend machen kann zur der aber die 3 Monate Kündigungsfrist draufkommen, und dann ist es ja der 31.10.2010.
Ist das so richtig oder werde ich da grad übers Ohr gezogen?
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Nachtrag:
Habe grad in einem anderen Thrad gelesen, dass man auch wegen Schimmel fristlos kündigen kann.
Ich habe Schimmel in meiner Wohnung, allerdings nur etwas an den Fenstern in diesen Silikonfugen. Würde das für eine Fristlose Kündigung reichen? Ist wirklich nicht viel.. Aber gesundheitsschädigens bleibt gesundheitsschädigend.