Fordeerirung nach Wohnungsübergabe

  • Hallo alle zusammen,

    bin neu hier und habe direkt eine große Frage.

    Wir sind vor ca. 2Wochen umgezogen und haben auch die Kaution wieder und die Schlüssel den neuen Mietern mit Vermieterin im beisein nach begutachtung der Wohnung übergeben.

    Heute hatte ich wegen ner Sache mit dem alten Vermieter telefoniert. Damals haben meine Eltern und ich die komplette Wohnung ohne irgendwas dafür zu bekommen mit Laminat verlegt (die Vermieterin hat nur die Materialkosten getragen). ICh fragte auch ob ich die alten Türen streichen darf (darunter eine neue in einer komplett anderen Farbe als die anderen).Sie sagte ja wenn ihr die vorher schleift und dann streicht. Sie hat sogar die Farbe bezahlt,hab nun aber keine Beweise dafür.

    Heute sagte Sie aufeinmal, ja darüber müssen wir noch reden, das geht ja mal garnicht, dass wir die Türen gestrichen haben und bestreit es, dass wir die Türen nie streichen hätten dürfen und dies nicht Fachgerecht geschehen ist. Okay wir haben echt das Glas angestrichen zum Teil.Was wir aber mit schrubben denke weg bekommen. Meine Frage nun, darf sie mir das nun in Rechnung stellen? Obwohl sie bei der Übergabe nichts dazu gesagt hat?!

    Und darf ich eigentlich nachträglich(falls sie echt Streit will) die Arbeitszeit für das Laminat verlegen berechnen? Die Wohnung sah damals sooo schrecklich aus und die hat sich n Ast abgefreut das wir Idioten das alles machen.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich bin echt nervös,den ich hab kein Geld für den mist.

  • Mit der Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen ist das alles erledigt.
    Nur verdeckte Mängel können später noch beanstandet werden. Aus Ihrem Beitrag geht jedoch diesbezüglich nichts hervor, sodas die Forderungen der Vermieterin nachträglich nicht wirken.

  • Wir sind vor ca. 2Wochen umgezogen und haben auch die Kaution wieder und die Schlüssel den neuen Mietern mit Vermieterin im beisein nach begutachtung der Wohnung übergeben.


    Hallo Tina, gibt es hierüber etwas Schriftliches und/oder neutrale Zeugen?

  • Nein. leider nicht. Nur mein Freund,die neuen Mieter und die Vermieterin waren da. Die hat damals als wir eingezogen sind auch nichts schriftlich gemacht. Aber meine Eltern wussten, dass ich die Türen streichen darf, da die mit mir ja die Sachen gekauft haben.

    Wie sieht es den aus, mit der Arbeit die mein Vater für das Laminat verlegen gemacht hat. Ich mein wir wollen das nicht,nur wenn sie uns was berechnen will. Es ist nur merkwürdig, dass sie jetzt behauptet, dass sie uns das nicht erlaubt hat.wieso sollte ich mir sowas ausdenken und dann auch noch von ihr bezahlen lassen?

    Grüße

  • Nein. leider nicht. Nur mein Freund,die neuen Mieter und die Vermieterin waren da.


    Andersfarbig gestrichene Türen sind keine verdeckten Mängel, jedoch nur solche hätten bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache noch nach"gereicht" werden können/dürfen.
    Das andere von Dir genannte ist jetzt unwichtig.

  • hallo tina89


    Und darf ich eigentlich nachträglich(falls sie echt Streit will) die Arbeitszeit für das Laminat verlegen berechnen? Die Wohnung sah damals sooo schrecklich aus und die hat sich n Ast abgefreut das wir Idioten das alles machen.

    Ja sofern nicht verjährt ist eine Rechnungsstellung seitens deines Vaters möglich.


    VG Syker

  • Zitat

    Ja sofern nicht verjährt ist eine Rechnungsstellung seitens deines Vaters möglich.


    Auf welcher Grundlage? Wenn das Laminat auf eigenen Wunsch verlegt wurde und die Vermieterin das Laminat sogar bezahlt hat.

  • Hallo Dachdeckerin

    ... und die Vermieterin das Laminat sogar bezahlt hat.

    Genau darauf!
    Die VM ist Eigentümerin des Laminats,
    und der Vater von der TE (M) hat es verlegt.
    Es geht hier natürlich nur um den Arbeitslohn.


    VG Syker

  • Zitat

    Die VM ist Eigentümerin des Laminats,
    und der Vater von der TE (M) hat es verlegt.
    Es geht hier natürlich nur um den Arbeitslohn.


    Arbeitslohn, wenn die Mieter den Laminat selber legen wollten? Niemals!

  • Hallo zusammen


    Es sei denn, hier wurde offiziell ein Auftrag erteilt.

    Davon gehe ich selbstverständlich aus,
    sonst würd das Laminat wohl noch verpackt in der Ecke liegen.


    VG Syker

  • Sie hat ja gefragt ob mein vater das machen kann. Und zudem muss sie doch wissen das sie siw Farbe für die Türen gekauft hat und das wir keine Fachmann sind kann sie sich ja denken

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